Bisher war die Empfangsbestätigung für Pakete kostenlos, ab Juli kostet eine Unterschrift 0,19 Cent.
Bisher war die Empfangsbestätigung für Pakete kostenlos, ab Juli kostet eine Unterschrift 0,19 Cent. photothek/imago

Klingelte der Paketbote an der Tür, um ein Päckchen zuzustellen, quittierte der Empfänger die Zustellung per Unterschrift – analog oder digital. So war es zumindest jahrelang üblich, bevor DHL die Empfangsbestätigung während der Corona-Beschränkungen abschaffte. Jetzt führt der Paketdienstleister den Service wieder ein – mit einer neuen Regelung, die für harsche Kritik sorgt!

Denn aus dem kostenlosen Dienst für Sender und Empfänger soll nun ein kostenpflichtiger Zusatzdienst werden. Wie die Website Derwesten.de berichtet, können Absender ab dem 1. Juli 2023 die Empfangsbestätigung als Extra hinzubuchen. 0,19 Cent soll der Dienst kosten. Er gilt ausschließlich für Geschäftskunden, wie zum Beispiel auch für Versandunternehmen, und ist auf national verschickte Pakete beschränkt.

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„Benötigt ein Kunde über die standardmäßige Unterschrift der Zustellkraft hinaus die Unterschrift der Empfangsperson, dann ist dies ein Mehraufwand in der Zustellung, der entsprechend berechnet wird“, begründet der Paketdienst die Neuregelung laut Derwesten.de.

Versandkosten steigen durch Neuerung

Bucht der Absender die Option dazu, heißt das für Empfängerinnen und Empfänger, dass für ihn oder für sie die Versandkosten steigen, weil der Absender die zusätzlichen Kosten der Kundschaft aufbürdet.

Paketkunden empört über Extra-Gebühr

Die Wut der Paketkunden ist riesig: „Ich bezahle doch nicht für eine Unterschrift, wenn es die Pflicht ist, dass DHL mein Paket auch dort abliefert, wo es ankommen soll? Das werden sich einige Unternehmer genau überlegen“, meint ein User in den sozialen Netzwerken. „Warum nennt man das nicht gleich ‚Preiserhöhung‘?“, „Dann unterschreibe ich halt nicht mehr“ oder „alles Abzocke“, kommentierten andere die kostenpflichtige Unterschrift-Regelung.

Besonders der Empfang von Paketen mit teuren Inhalten wird wohl künftig unterschrieben werden müssen. Für solche werden die Empfängerin oder der Empfänger bezahlen.