Das Deutschlandticket gilt im Nah- und Regionalverkehr, aber nicht nur...
Das Deutschlandticket gilt im Nah- und Regionalverkehr, aber nicht nur... Boris Roessler/dpa

Seit 3. April gibt es das neue Deutschlandticket zu kaufen. Und obwohl das 49-Euro-Ticket nur im Nah- und Regionalverkehr gilt, ist die Karte unter bestimmten Umständen auch im Fernverkehr gültig. Damit man das Deutschlandticket auch im ICE, im IC oder in einem anderen Zug des Fernverkehrs benutzen darf, müssen aber gewisse Bedingungen erfüllt sein.

So ist es erlaubt, auf die schnelle Fernverbindung umzusteigen, wenn der Zug aus dem Nah- beziehungsweise Regionalverkehr, mit dem man ursprünglich reisen möchte, Verspätung hat  und dadurch ein Anschlusszug verpasst wird. Es müssen aber mindestens 20 Minuten Verspätung sein, denn dann greift die Mobilitätsgarantie in Deutschland, wie die Deutsche Bahn informiert.

Wer den ICE benutzt, muss dafür ein Extra-Ticket kaufen

Fahrgäste mit 49-Euro-Ticket müssen sich aber zusätzlich eine Extra-Fahrkarte für den ICE oder jeweiligen Fernzug kaufen. Sonst macht man sich strafbar. Die Kosten werden dann nach der Reise komplett erstattet. Nicht inbegriffen sind allerdings Fahrten mit privaten Verkehrsunternehmen wie FlixTrain.

Um sich das Geld erfolgreich erstatten zu lassen, ist es wichtig, Beweise zur Verspätung zu sammeln und somit den Kauf zu rechtfertigen. Dies ist möglich durch offizielle Bestätigungen des Zugpersonals, die Zugnummer und Abfahrtszeiten beinhalten. Auch Screenshots der Anzeigetafel können hilfreich sein.

Wer kein zusätzliches Ticket für den jeweiligen Fernzug kauft und bei einer Kontrolle kein gültiges Ticket vorzeigen kann, bekommt vom Schaffner eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. „Sollten unsere Kontrolleur:innen jemanden ohne gültige Fahrkarte kontrollieren, muss die Person gemäß den allgemeinen Beförderungsbedingungen ein erhöhtes Beförderungsentgelt bzw. eine Fahrpreisnacherhebung von mindestens 60 Euro zahlen“ heißt es auf der Website der Deutschen Bahn.