Juliana Seelmann, Ordensschwester im Kloster Oberzell in Zell am  Main,  steht vor der Klosterkirche St. Michael. Erneut beschäftigt die bayerische Justiz das Thema Kirchenasyl: Eine Schwester aus dem unterfränkischen Kloster Oberzell bewahrte zwei Frauen vor Zwangsprostitution und Menschenhandel - und bekam einen Strafbefehl. 
Juliana Seelmann, Ordensschwester im Kloster Oberzell in Zell am  Main,  steht vor der Klosterkirche St. Michael. Erneut beschäftigt die bayerische Justiz das Thema Kirchenasyl: Eine Schwester aus dem unterfränkischen Kloster Oberzell bewahrte zwei Frauen vor Zwangsprostitution und Menschenhandel - und bekam einen Strafbefehl.  dpa/Daniel Karmann

In einem Prozess um Kirchenasyl hat das Amtsgericht Würzburg eine Ordensschwester des unterfränkischen Klosters Oberzell verwarnt und sich eine Strafe vorbehalten. Als Auflage muss Schwester Juliana 500 Euro zahlen. Es liege eine vorsätzliche, rechtswidrige Tat vor, urteilte der Würzburger Amtsrichter René Uehlin am Mittwoch. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und bezieht sich nur auf einen der beiden vorgeworfenen Fälle (Az.: 7 Cs 892 Js 4950/20). Der andere Fall wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen offener Fragen vorläufig eingestellt.

Die Schwester hatte zwei Frauen aus Nigeria geholfen 

Die Ordensschwester Juliana Seelmann musste sich zunächst wegen zwei Fällen des Kirchenasyls vor dem Amtsgericht verantworten. Die Oberzeller Franziskanerinnen hatten in den Jahren 2019 und 2020 jeweils eine Nigerianerin ins Kloster in Zell am Main aufgenommen. Die Frauen seien vor Menschenhändlern geflohen, die sie zur Prostitution gezwungen hätten, berichtete Schwester Juliana, die Menschenrechtsbeauftragte des Klosters, vor Gericht.