Keine Kontrolle durch Behörden

Der große Abrechnungs-Betrug: So zocken Zentren mit Corona-Schnelltests ab!

Betreiber von Testzentren müssen keine Nachweise erbringen, pro Test können 18 Euro abgerechnet werden.

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Corona-Schnelltests sind bundesweit an tausenden Orten möglich. Die Abrechnung wird kaum kontrolliert.
Corona-Schnelltests sind bundesweit an tausenden Orten möglich. Die Abrechnung wird kaum kontrolliert.dpa/Hauke-Christian Dittrich

Friseure oder Cafébetreiber bieten sie an, vor Baumärkten und in Geschäften sprießen  Stellen für kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürger wie Pilze aus dem Boden. Doch die Regelungen für die Schnelltests öffnen einem Bericht zufolge Betrügereien Tür und Tor.

Denn für die Kostenerstattung aus Steuergeldern durch den Bund müssen Betreiber nicht einmal nachweisen, dass sie überhaupt Antigen-Schnelltests gekauft haben, wie NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichteten. Es genüge, wenn sie den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen die nackte Zahl der Getesteten ohne jeglichen Beleg übermittelten – danach fließe Geld.

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Testzentren melden falsche Zahlen an Getesteten

Weder die Gesundheitsämter noch die Kassenärztlichen Vereinigungen oder das Bundesamt und schon gar nicht das Gesundheitsministerium fühlen sich zuständig, zu kontrollieren, ob bei der Abrechnung alles korrekt läuft.

Hintergrund des Problems ist dem Bericht zufolge die Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Dort heiße es ausdrücklich, dass die zu übermittelnden Angaben „keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen“ dürfen.

Die Testzentren dürfen also keine Namen und keine Anschrift der Getesteten übermitteln, sie müssen nicht mal nachweisen, dass sie überhaupt Antigentests eingekauft haben. Es genügt, den Kassenärztlichen Vereinigungen die nackte Zahl der Getesteten ohne jeglichen Beleg übermitteln – und schon bekommen sie kurze Zeit später das Geld überwiesen.

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Wer die kostenlosen Tests anbieten will, braucht dazu meist kaum Voraussetzungen: Ein Onlinekurs über die Abstrich-Entnahme reicht vielerorts aus, dann könne beim Gesundheitsamt einen Antrag auf Eröffnung eines Testzentrums gestellt werden. Dies werde meist ohne Schwierigkeiten genehmigt. Dem Bericht zufolge verzeichnete allein Nordrhein-Westfalen Mitte März noch 1862 Teststellen, Mitte April waren es dann 5776 und Mitte Mai 8735.

Lukratives Geschäft mit Steuergeldern

Abrechnen können die Teststellen pro Bürgertest 18 Euro. Einen Überblick, wie viel Geld inzwischen für diese Tests ausgegeben wurden, ist dem Bericht zufolge schwer zu bekommen. Baden-Württemberg habe mitgeteilt, dass es im April 62 Millionen Euro waren, in Bayern seien es bis Mitte Mai mehr als 120 Millionen Euro gewesen. Verteilt wird das Geld über die Kassenärztlichen Vereinigungen, die es wiederum aus Steuermitteln erstattet bekommen.

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Die drei Medien berichteten über Recherchen in mehreren nordrhein-westfälischen Testzentren. Sie glichen die dortigen Abläufe mit einer internen Datenbank des Landes ab, in der die Meldungen der durchgeführten Tests verzeichnet sind. Demnach zählten die Journalisten jeweils deutlich weniger Besucher in den Testzentren als anschließend an das Land gemeldet wurden.

Gesundheitsministerium sind keine Betrugsfälle bekannt

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums teilte den drei Medien mit, dass die Teststellenbetreiber zwar keine Daten über Namen der Getesteten oder Einkaufsbelege der Tests einreichen müssen. Sie müssten diese Unterlagen aber selbst aufbewahren.

Fälle, dass Testzentren mehr Tests melden als tatsächlich durchgeführt werden, seien dem Gesundheitsministerium bisher „nicht bekannt geworden“. Wenn sich allerdings Anhaltspunkte für Abrechnungsbetrug ergeben, könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Fälle prüfen.