Die Hamburger Privatbank M.M.Warburg war an Cum-Ex-Geschäften beteiligt.<br>
Die Hamburger Privatbank M.M.Warburg war an Cum-Ex-Geschäften beteiligt.
Foto: dpa/Axel Heimken

Das Landgericht Wiesbaden hat seinen Prozess zur strafrechtlichen Aufarbeitung sogenannter Cum-Ex-Aktiendeals wegen der Corona-Pandemie vertagt. Die Wirtschaftsstrafkammer will nun erst vom 28. Januar 2021 an über die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt verhandeln, wie die Justiz mitteilte.

Als Begründung wurde der Gesundheitsschutz der Beteiligten genannt, die ursprünglich für Dienstag kommender Woche geladen waren (Az.: 6 KLs - 1111 Js 27125/12).

Cum-Ex-Skandal: Anklage bereits 2018 erhoben

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Mai 2018 ihre Anklage gegen einen aus Hessen stammenden Anwalt sowie fünf ehemalige Mitarbeiter einer Bank öffentlich gemacht. Es war die bundesweit erste Anklage zu den Aktiengeschäften zu Lasten der Staatskasse, die seit Jahren bundesweit Ermittler beschäftigen. Das Wiesbadener Gericht prüfte die Anklage allerdings so lange, dass in der Zwischenzeit bereits ein ähnlich gelagerter Prozess vor dem Landgericht Bonn entschieden worden ist.

Den Angeklagten wird schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen. Dafür drohen bis zu zehn Jahre Haft. Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Milliarden zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben.

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Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. Offiziell wurde das Steuerschlupfloch 2012 geschlossen, Experten zufolge könnten aber bis heute ähnliche Geschäfte noch möglich seien.