Weg mit der Maske? Leider nicht! Die neuen Corona-Regeln für den Herbst sehen teilweise sogar eine Verschärfung der Maskenpflicht vor.
Weg mit der Maske? Leider nicht! Die neuen Corona-Regeln für den Herbst sehen teilweise sogar eine Verschärfung der Maskenpflicht vor. IMAGO/MiS

Ende September sind die aktuellen Corona-Maßnahmen Geschichte. Doch das heißt noch lange nicht, dass mit Auslaufen der Vorgaben alles wieder ist, wie es vor der Pandemie einmal war. Im Gegenteil. Einige Regeln sollen jetzt sogar wieder verschärft werden. Während in halb Europa Corona-Schutzmaßnahmen nur noch auf Freiwilligkeit beruhen, will das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch die Grundlagen für die Corona-Schutzmaßnahmen im Herbst legen. Die Ministerrunde soll eine Formulierungshilfe beschließen, auf deren Grundlage die Koalitionsfraktionen im Bundestag einen Gesetzentwurf erarbeiten sollen. Was die zuständigen Minister Karl Lauterbach (SPD) und Marco Buschmann (FDP) planen – ein Überblick:

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Corona-Regeln ab Herbst mit Verschärfungen im Flug- und Fernverkehr

Maskenpflicht in Flugzeugen: In Flugzeugen soll weiterhin eine Maskenpflicht gelten – sogar das Tragen einer FFP2-Maske soll vorgeschrieben werden. Vor allem vor dem Hintergrund der Kanadareise von Bundeskanzler Olaf Scholz, in dem ein vollbesetzte Flugzeug der Regierung komplett ohne Maskenpflicht unterwegs war, gibt es hier aber Kritik. Olaf Scholz verwies auf „klare Regeln“, die bei Flügen der Luftwaffen eben keine Maskenpflicht vorsehen. Kritiker mahnen: Entweder alle oder keiner!

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Maskenpflicht im Fernverkehr: Auch im Fernverkehr sollen medizinische Masken laut Gesetzesentwurf bald nicht mehr reichen. Eine FFP2-Maskenpflicht etwa in ICEs und Co. wird vorgesehen.

Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeheimen: Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen soll eine Testnachweispflicht gelten. Von der Testpflicht können aber insbesondere Menschen, die innerhalb der zurückliegenden drei Monate vollständig geimpft wurden oder genesen sind, ausgenommen werden.

Öffentlicher Personen-Nahverkehr und öffentlich zugängliche Innenräume: Hier obliegt es den Ländern, welche Corona-Regeln sie aufstellen. Ob es dann etwa in Bussen und Bahnen eine Maskenpflicht geben wird, müssen die Bundesländer in Eigenverantwortung entscheiden.

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Maskenpflicht in Schulen ab der 5. Klasse möglich

Schulen: Ob es eine Maskenpflicht an Schulen gibt, wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Vorgesehen ist, dass die Maskenpflicht in Schulen ab der fünften Klasse gelten, wenn die Maskenpflicht zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenzunterrichts erforderlich ist.

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Tragen Schüler bald wieder Masken im Unterricht? Aber der 5. Klasse soll das im Herbst laut den neuen Corona-Regeln wieder möglich sein.
Tragen Schüler bald wieder Masken im Unterricht? Aber der 5. Klasse soll das im Herbst laut den neuen Corona-Regeln wieder möglich sein. Benjamin Pritzkuleit

Konzerte, Sportveranstaltungen, Restaurantbesuche: Geplant ist, dass Personen von einer etwaigen Maskenpflicht befreit werden können, die höchstens vor drei Monaten geimpft wurden, genesen sind oder einen aktuellen negativen Testnachweis haben. Bundeseinheitliche Kriterien wie Inzidenzwerte oder Krankenhausbelegung gibt es für die Regelungen nicht, allerdings können die Länder solche Werte festlegen, auch in Form von Stufenplänen.

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Lockdown: Einen Lockdown soll es nicht mehr geben. Die Schließung von Einrichtungen wie Geschäften und Restaurants soll selbst dann nicht möglich sein, wenn lokal Überlastungen des Gesundheitssystems drohen. In diesem Fall soll es aber möglich sein, eine Maskenpflicht für Außenbereiche verhängen zu können, wenn keine 1,5 Meter Abstand gehalten werden können. Angeordnet werden können dann zudem verpflichtende Hygienekonzepte mit weiteren Auflagen zum Beispiel zur Lüftung oder zum Vermeiden unnötiger Kontakte.