Corona-Piks für alle ab 18 Jahren oder gar keine Impfpflicht? Über diese fünf Vorlagen entscheidet der Bundestag!
Das Spektrum der Vorschläge ist breit, eine Impfpflicht ohne Wenn und Aber wird nur in einer der fünf Vorlagen befürwortet.

Soll es eine Corona-Impfpflicht für alle ab 18 Jahren geben oder etwa gar keine? Mitte März wird es ernst mit den Beratungen für eine allgemeine Impfpflicht: Dann sollen die Gesetzentwürfe und Anträge erstmals im Bundestag beraten werden. Das Spektrum ist breit, eine Impfpflicht ohne Wenn und Aber wird nur in einer der fünf Vorlagen befürwortet. Und das sind die Entwürfe im Überblick:
Impfpflicht für alle ab 18 Jahren
Sie steht im Gesetzentwurf von Abgeordneten aus den drei Ampel-Fraktionen. Krankenkassen sollen demnach ihre Versicherten bis zum 15. Mai über die Pflicht zur Impfung informieren. Die Pflicht, geimpft zu sein, soll dann ab 1. Oktober gelten. Kontrolliert werden soll dies auch im öffentlichen Raum, deswegen muss jeder seinen Impfnachweis mit sich führen. Wer sich nicht impfen lässt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro.

Den Vorschlag unterstützen bisher 218 Abgeordnete aller Fraktionen, darunter auch Kanzler Olaf Scholz (SPD). Für eine sichere Mehrheit im Bundestag wären aber 369 Stimmen notwendig.
Impfpflicht ab 50 Jahren plus Beratungspflicht
Der Entwurf der Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann sieht zunächst eine verpflichtende Beratung für alle ab 18 Jahren vor. Bis zum 15. September sollen alle entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis oder über den Nachweis verfügen, dass sie die ärztliche Impfberatung wahrgenommen haben.

Die Impfpflicht für alle ab 50 Jahren soll dann durch einen gesonderten Beschluss des Bundestags zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden können – und zwar auf Grundlage einer Stellungnahme der Bundesregierung jederzeit nach dem 15. September.
„Impfvorsorgegesetz“ der Union
Die Union schlägt einen „gestuften Impfmechanismus“ vor. Für einen solchen kämen derzeit bestimmte Alters- oder Berufsgruppen infrage, heißt es in der Vorlage der CDU/CSU. Demnach soll der Bundestag ähnlich wie beim Vorschlag des Ullmann-Antrags die Möglichkeit bekommen, eine Impfpflicht für bestimmte Gruppen durch einen gesonderten Beschluss zu aktivieren.
Der Text sieht auch eine verstärkte Impfkampagne sowie die Schaffung eines Impfregisters vor. Anders als die Entwürfe zur Impfpflicht ab 18 und 50 Jahren gibt es zum Unionskonzept bislang keinen fertigen Gesetzentwurf. Ein solcher müsste also erst ausgearbeitet werden, wenn der entsprechende Unionsantrag im Bundestag eine Mehrheit bekäme.
Verzicht auf eine Impfpflicht
Eine Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat einen Antrag gegen die Impfpflicht vorgelegt. Zu den Unterstützern gehört auch eine Reihe von Linke-Politikern wie die Ex-Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi und Sahra Wagenknecht. Als Begründung heißt es im Entwurf unter anderem, dass Dauer und Umgang der Schutzwirkung noch nicht geklärt seien. Außerdem würde nach früheren Absagen an eine Impfpflicht quer durch alle Parteien ein Bruch dieses Versprechens „langfristige Schäden in der Gesellschaft hinterlassen“.
Noch weitergehender ist der Antrag der AfD, die die Impfpflicht ebenfalls ablehnt. Die Rechtspopulisten fordern darin auch, die ab dem 15. März 2022 greifende Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal aufzuheben.
Die erste Lesung der Gesetzentwürfe im Bundestag ist bislang für den 17. März geplant. Danach soll es eine Anhörung geben; eine abschließende Entscheidung könnte entweder in der Sitzungswoche ab dem 21. März oder in der ab dem 4. April fallen.