Claudia Wiede bereitet im Labor der Uni Greifswald positive Proben für die Untersuchung vor, welche Corona-Variante die Ursache ist. Meist Omikro 
Claudia Wiede bereitet im Labor der Uni Greifswald positive Proben für die Untersuchung vor, welche Corona-Variante die Ursache ist. Meist Omikro  dpa/Jens Büttner

Die Gesundheitsminister der Länder haben einer Videokonferenz das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die Regelungen zur telefonischen Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen zu verlängern. Die Ärzte bräuchten diese Unterstützung, „damit sie nicht von Patienten überrollt werden“, sagte Petra Grimm-Benne (SPD, Sachsen-Anhalt), die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz.

Überrollt werden bereits die Testlabore: „In Norddeutschland sind sie schon am Limit. Wir haben hier inzwischen Positivraten von 30 bis 40 Prozent, ich habe so etwas noch nie erlebt“, sagt der Vorsitzende des Verbandes Deutscher Laborärzte, Andreas Bobrowski. Mittlerweile seien mehr als 90 Prozent der festgestellten Corona-Infektionen auf Omikron zurückzuführen, und die Zahlen zögen auch im Süden an. Vielerorts seien die Kapazitätsgrenzen bei PCR-Tests überschritten  - die angestrebte Dauer von 24 Stunden vom Abstrich bis zum Testergebnis könne oft nicht mehr eingehalten werden könne. Bobrowski  sieht „ganz klar die 36 bis 48 Stunden auf uns zukommen“.

Mit Schnelltest aus der Quarantäne

Deshalb wollen die Bundesländer, dass ein „Freitesten“ aus der Quarantäne oder Isolation grundsätzlich mit einem Schnelltest statt einem PCR-Test durchgeführt wird. Lediglich bei Beschäftigten der „kritischen Infrastruktur“ wie in Pflegeheimen und Krankenhäusern soll in diesen Fällen noch ein PCR-Test erfolgen. Wer in Quarantäne müsse, habe jedoch weiterhin Anspruch auf einen PCR-Test. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte, dass die genaueren PCR-Tests vorrangig für Gesundheits- und Pflegepersonal vorgehalten werden sollen: „Da ist die Kapazität begrenzt.“ 

Wegen der Verkürzung des Corona-Genesenenstatus' von sechs auf drei Monate verlangen die Länder vom Bund Übergangsregelungen für betroffene Personen. Diese seien insbesondere für gebuchte Reisen und für den Zugang zu Veranstaltungen notwendig, sagte Grimm-Benne, weil ungeimpfte Genesene nach drei Monaten Geimpften nicht mehr gleichgestellt sind.