Corona-Öffnungsplan: Darum geht's heute bei der Merkel-Runde
Von Montag an darf Deutschland aufblühen, Blumenläden und Gartencenter können öffnen. Sagt der Entwurf

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder gehen heute mittag mit einer neuen Beschlussempfehlung in ihre heutige Corona-Runde. Ein erster Entwurf, über den der KURIER berichtet hatte, wurde in den Vorgesprächen zwischen Angela Merkel (CDU), Vizekanzler Olaf Scholz (SPD), dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in Teilen verändert.
Grundsätzlich bleiben nach dem Entwurf die bestehenden Lockdown-Regeln bis 28. März bestehen. Es gibt aber Ausnahmen. Hier können Sie den aktuellen Beschlussentwurf (Stand: 3. März, 7:30 Uhr) im Wortlaut nachlesen
Vom 8. März an, dem nächsten Montag, dürfen wieder zwei Haushalte mit höchstens fünf Personen zusammenkommen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Es wird aber eine Notbremse eingezogen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, gelten die bisherigen Regeln – ein Haushalt plus eine Person (wieder ohne Zählung von Kindern).
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen in einem zweiten Schritt nun bundeseinheitlich öffnen. Voraussetzungen sind ein Hygienekonzept. Bei Verkaufsflächen bis 800 Quadratmeter ist ein Kunde pro 10 Quadratmeter erlaubt, bei größeren Flächen kommt je ein Kunde auf 20 Quadratmeter hinzu.
Die sogenannten „körpernahen Dienstleistunger“ wie zum Beispiel Fußpfleger, Fahr- und Flugschulen dürfen wieder arbeiten, wenn es ein Testkonzept für die Mitarbeiter gibt. Die Kunden müssen einen tagesaktuellen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
Für den Fall, dass in einem Bundesland oder einer Region die Inzidenz stabil auf unter 35 fällt (das war im ersten Entwurf noch offen), dürfen im dritten Schritt alle Einzelhändler aufmachen. Dann gelten die gleichen Vorschriften wie bei Buchläden, Blumengeschäften und Gartencentern.
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Öffnen dürfen dann auch Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten, und im Freien dürfen Gruppen bis 10 Personen „kontaktlos“ Sport treiben.
Liegt die Inzidenz in Land oder Region unter 100 oder sinkt, sind ebenfalls Öffnungen möglich, wenn auch in geringerem Umfang. Im Einzelhandel muss sich ein Kunde dann anmelden, es ist auch nur einer pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt, und sein Besuch muss dokumentiert werden. Terminbuchungen und Besuchsdokumentation sind dann auch verpflichtend für Museen etc. Sport im Freien wird nur zu zweit erlaubt, Kinder bis 14 Jahre dürfen zu zehnt sporteln.
Inzidenz unter 35 - ab in den Biergarten
In einem vierten Öffnungsschritt – wenn sich die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nicht verschlechtert hat und stabil unter 35 Neuinfektionen liegt – können Land oder Region Biergärten oder Restaurantterrassen öffnen lassen, die sogenannte Außengastronomie.
Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen wieder aufsperren, in Räumen darf „kontaktfreier Sport“ getrieben werden. Draußen kann wieder Sport getrieben werden, bei dem man in Körperkontakt kommt.
Sollte es eine stabile oder sinkende 7-Tages-Inzidenz von unter 100 geben, wird das alles eingeschränkt möglich, entsprechend der dritten Stufe. Die Notbremse wird gezogen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Dann gelten wieder die jetzigen Regeln. Das gilt auch, wenn die fünfte Stufe erklommen wurde, die zum Beispiel Freizeitveranstaltungen im Freien mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt.
Zur Einordnung der Inzidenzzahlen muss man wissen, dass mit 55 der Landkreise (und kreisfreien Städte) nur jeder achte unter der Inzidenz von 35 lag, wie das Robert Koch-Institut mitteilte. In rund 250 Kreisen lag die Inzidenz bei über 50 – in 57 Kreisen und kreisfreien Städten sogar über 100. Bundesweit wurde eine Sieben-Tages-Inzidenz von 64 festgestetllt. Allerdings wurden binnen 24 Stunden 9019 Neuinfektionen gezählt, rund tausend mehr als vor einer Woche. Die Zahl der Toten blieb mit 418 fast gleich, es waren vier weniger als vor einer Woche.
Wer noch weiter warten muss
Alles, was in den genannten Öffnungsschritten nicht berücksichtigt wurde – also weitere Kulturveranstaltungen, Kneipen- und Restaurant-Betrieb in Innenräumen, Reisen und Hotels, soll bei der nächsten Runde am 22. März besprochen werden.
Was das Testen angeht, soll bis Anfang April Folgendes umgesetzt werden: Schüler, Lehrer und Erzieherschaft sollen pro Woche mindestens einen Corona-Schnelltest bekommen, kostenlos und wenn sie in der Schule oder der Kita sind.
Noch ausgebremst ist die geplante Pflicht für Unternehmen, ihren Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice sind, einen wöchentlichen Schnelltest mindestens anzubieten. Darüber soll mit Wirtschaftsvertretern in dieser Woche beraten werden.
Alle Bürger, die keine Symptome haben, soll gleichfalls mindestens ein Schnelltest pro Woche angedient werden, gleichfalls kostenlos, gleichfalls mit Bescheinigung des Ergebnisses. Regeln sollen das die Kommunen über Testzentren. Ärzte oder Hilfsorganisationen.
Ist der Schnelltest positiv, muss ein PCR-Test folgen.
Zum Thema Impfen schlägt der Entwurf vor, dass von der nächsten Woche an Ärzte eine Regelung bekommen, dass auch sie impfen dürfen. Von April an sollen Praxisärzte in die Impfkampagne „umfassend eingebunden werden“.
Das folge aus der Erkenntnis, dass bis Ende dieser Woche elf Millionen Impfdosen ausgeliefert sein sollen, pro Tag bereits 170.000 Menschen eine Injektion erhalten und die Impferei „deutlich an Fahrt gewinnen“ werde.