Corona-Notbremse! Was bedeutet das für Berlin?
Müssen Friseure wieder schließen? Wie geht es mit Kontaktbeschränkungen und Geschäften weiter? Eine Übersicht über die Folgen einer Corona-Notbremse für Berlin.

Einige Bundesländer haben angesichts der steigenden Infektionszahlen bereits die Corona-„Notbremse“ gezogen. Damit werden zuletzt beschlossene Lockerungen wieder rückgängig gemacht. Diese Maßnahme soll laut einer Vereinbarung von Bund und Ländern zum Tragen kommen, wenn die sogenannte Inzidenz den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche längerfristig überschreitet.
Auch in Berlin könnte der Senat am Dienstag einen entsprechenden Beschluss fassen. Zuvor beraten am Montag die Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Womit müssen Berlinerinnen und Berliner rechnen?
Schulen und Kitas
Die Schulen begannen nach rund zwei Monaten im Lockdown am 22. Februar mit der schrittweisen Öffnung für den Wechselunterricht – den Anfang machten Schüler der Klassen 1 bis 3. Am 9. März folgten die Klassen 4 bis 6 und am 17. März die Klassen 10 bis 13. Würde Berlin die Vereinbarungen zur Notbremse buchstabengenau umsetzen, müssten Schüler der Klassen 4 bis 6 und 10 bis 13 wieder in den Distanzunterricht wechseln, also komplett zu Hause lernen. Allerdings betonte die Kultusministerkonferenz, Schulen müssten so lange wie möglich offen gehalten werden.
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Die Kitas könnten wieder in den Notbetrieb gehen und – abhängig vom Beruf der Eltern und anderen Kriterien – nur einen Teil der Kinder betreuen. Erst seit 16. März arbeiten sie wieder im Vollbetrieb.
Friseure und Kosmetikstudios
Bereits seit dem 1. März dürfen Friseursalons wieder öffnen und würden also theoretisch nicht unter die Notbremse fallen. Anders sieht das für Anbieter „gesichtsnaher Dienstleistungen“ aus, etwa Kosmetiksalons. Sie durften am 9. März unter strengen Vorkehrungen wieder öffnen, was sich nun wieder ändern könnte.
Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen könnten wieder verschärft werden. Dann wären Treffen nur noch mit einer haushaltsfremden Person möglich, plus Kinder. Seit 7. März sind Zusammenkünfte mit fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, plus Kinder unter 14 Jahren.
Einzelhandel
Hier wäre auch einiges nicht mehr erlaubt, was mit den ab 7. März geltenden Lockerungen wieder ging: Geschäfte dürften dann das sogenannte Click & Meet nicht mehr anbieten, das Einkaufen an einem vorab gebuchten Termin und für ein festes Zeitfenster für eine begrenzte Kundenzahl. Das Angebot gibt es momentan von Kaufhäusern bis zu Baumärkten.
Blumenläden und Gartencenter
Die Öffnung von Blumenläden und Gartenmärkten, die mit der jüngsten Lockerung gekommen ist, stünde genauso zur Disposition wie die von Fahrschulen. Anders ist es mit den Berliner Buchhandlungen: Sie waren auch schon vorher geöffnet.
Zoo und Tierpark
Diese wären von einer Rücknahme der Lockerungen nicht generell betroffen, sie durften schon vorher Besucher reinlassen. Der seit kurzem erlaubte Eintritt in die Tierhäuser und das Aquarium unter strengen Auflagen sowie Maskenpflicht wäre aber vom Tisch.
Museen und Galerien
Gleiches gilt für die Kultureinrichtungen, die erst in den vergangenen Tagen unter Auflagen schrittweise wieder öffneten und ein großes Interesse der Menschen an den online buchbaren Tickets vermeldeten.
Sport
Beim Sport im Freien sind ebenfalls Rückschritte denkbar: Erlaubt ist er aktuell mit bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten, wenn es dabei nicht zu Kontakten kommt. Möglich ist außerdem gemeinsamer Sport in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zu zwölf Jahren. Hier drohen wieder strengere Beschränkungen.
In der Diskussion um die Notbremse stellte die Gesundheitsverwaltung vor einigen Tagen klar, dass es für Berlin hier keinen Automatismus gebe. Über jeden einzelnen Schritt befinde immer der Senat.