„Epidemische Lage von nationaler Tragweite“

Corona: Noch drei Monate Sonderregelungen

Bundestag stimmt über Verlängerung der Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen ab.

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Der Bundestag stimmte über die Rechtsgrundlage ab, die es den Ländern ermöglicht, eine Maskenpflicht zu verhängen
Der Bundestag stimmte über die Rechtsgrundlage ab, die es den Ländern ermöglicht, eine Maskenpflicht zu verhängendpa/Daniel Karmann

Darf der Bund im Kampf gegen die Corona-Pandemie weiter ohne Beteiligung der Länder verordnen, was Tests, Impfung oder Einreise-Beschränkungen angeht? Dürfen die Länder weiter Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen verhängen? Der Bundestag musste entscheiden, ob die Grundlage für diese Rechte erneut um maximal drei Monate verlängert wird, indem er weiter eine „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sieht. Das Ergebnis lag wurde am frühen Abend erwartet.

„Verfassungsrechtlich nicht haltbar“

Aus der Opposition kam vor der Abstimmung Kritik an der von Union und SPD beantragten Verlängerung. „Die Bundesregierung hat uns auf unsere Nachfrage nicht ansatzweise überzeugend darlegen können, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems absehbar droht“, sagte FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki dem RND. Dies sei aber die zwingende rechtliche Voraussetzung für die Verlängerung dieser Notlage. „Dass breitflächige Grundrechtseinschränkungen und Verordnungsermächtigungen mit einer Ausnahmesituation begründet werden, die nicht mehr vorhanden ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungsrechtlich nicht haltbar.“

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt fand die unveränderte Verlängerung der „Lage“ falsch. Die Pandemie sei zwar nicht vorbei, man müsse Vorsicht walten lassen. Dennoch sei durch die Impfstoffe die Lage eine andere als noch im Winter. Deshalb bräuchte man rechtssichere Regelungen, die  auf die Zahl der Geimpften eingeht. Inzwischen sind 49,4 Millionen Menschen oder 59,4 Prozent der deutschen Bevölkerung vollständig geimpft. Mindestens eine erste Impfung erhalten haben 53,5 Millionen Menschen oder 64,4 Prozent aller Einwohner.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und alle Bundesländer hatten den Bundestag gebeten „zu erwägen“, die epidemische Lage über den 11. September hinaus zu verlängern. Der Bundestag hatte zuletzt am 11. Juni festgestellt, dass die Sonderlage wegen der Corona-Pandemie fortbesteht. Damals stimmten AfD, FDP und  Linke dagegen. 

Einschränkungen für Ungeimpfte?

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält bei starkem Infektionsgeschehen weitergehende Einschränkungen für Ungeimpfte für notwendig. Wenn die Fallzahlen weiter rapide stiegen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen trotz einer hohen Impfquote, dann werde es nötig, die Regeln für Ungeimpfte zu verschärfen. „Dazu zählt dann auch eine möglichst konsequente 2G-Regel, zumindest in den Bereichen, wo ein sehr hohes Risiko besteht.“ Das hieße, dass etwa bestimmte Veranstaltungen ausschließlich für Geimpfte oder Genesene zugänglich sind.

Unterdessen steigen die Zahlen: Mit 11.561 Ansteckungen binnen 24 Stunden wurde die höchste Zahl seit 20. Mai vom Robert Koch-Institut erfasst. Deutschlandweit wurden binnen 24 Stunden 39 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 22. Damit sind 92.061 Menschen in Deutschland an Covid-19 gestorben.

Die Corona-Hospitalisierungsrate -  Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner und Woche – stieg in Wochenfrist von  1,19 auf 1,47. Dieser Wert, der im Winter auf bis zu 12 gestiegen war, soll künftig die wichtigste Kennzahl sein. Bislang war das die Sieben-Tage-Inzidenz (Infektionen pro 100.000 Einwohner). Da aber immer mehr Menschen geimpft und vor schweren Verläufen geschützt sind, nimmt die Aussagekraft dieses Wertes ab. Die geplante Abkehr von der Inzidenz als Gradmesser für Einschränkungen, die bei Werten über 50 greifen, soll kurz vor der Wahl im September vom Bundestag beschlossen werden.