Wer beim Impfarzt war, kann sich bald über Erleichterungen freuen.
Wer beim Impfarzt war, kann sich bald über Erleichterungen freuen. dpa/Jens Büttner

Berlin –  Wenn alles glatt geht, werden vollständig gegen Corona geimpfte Menschen oder von Covid-19 Genesene noch in dieser Woche wieder ihre Grundrechte zugesprochen gekommen. Das sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach einer Sitzung des sogenannten Corona-Kabinetts. Formal soll das gesamte Kabinett am Mittwoch eine entsprechende, von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte Verordnung beschließen, am Donnerstag der Bundestag und am Freitag der Bundesrat.

Damit das klappt, laufen laut Spahn seit dem Wochenende informelle Gespräche mit Vertretern der Bundestagsfraktionen und der Bundesländer, damit die Verordnung auch Mehrheiten findet. Sie sieht unter anderem vor, dass durchgeimpfte und genesene Personen ohne Tests einkaufen gehen können, nicht der nächtlichen Ausgangssperre und auch nicht der Teilnehmerbeschränkung bei privaten Treffen unterworfen werden.

Geimpfte Reisende dürfen dann laut einer zweiten geplanten Verordnung wie negativ Getestete auch wieder nach Deutschland (heim-)kommen, ohne in Quarantäne gehen zu müssen. Das gilt aber nicht für diejenigen, die aus Gegenden einreisen, in denen Virusvarianten umgehen, gegen die eine Impfung unter Umständen nicht gut wirkt.

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Den Nachweis über die Impfung wird man zunächst noch auf Papier bekommen, irgendwann zwischen Mitte Mai und Anfang Juni soll er auch digital zu erhalten sein. Im Sommer soll es dann auch einen digitalen EU-Impfnachweis geben, der das Reisen innerhalb Europas erleichtert.

Die Bundesregierung reagierte mit ihren Plänen auf zunehmenden Druck, Geimpften und Genesenen wieder ihre Rechte einzuräumen, wie es einzelne Bundesländer schon getan hatten.

Spahn, der darauf hinwies, dass im April über 15 Millionen Impfungen gesetzt wurden und damit so viele wie von Januar bis März zusammen, verkündete auch: Der Staat übernimmt für Geimpfte, die einen Impfschaden erlitten, zu hundert Prozent die Haftung nach dem sozialen Entschädigungsrecht, und das rückwirkend zum 27. Dezember 2020, als die Impfkampagne begann.

Technisch wird sich ebenfalls etwas verändern: In die Corona-Warn-App, die in Deutschland 27 Millionen Mal heruntergeladen wurde, können in Kürze nach einem Update auch die Ergebnisse von Corona-Schnelltests eingepflegt werden. Allerdings seien noch nicht alle Testzentren angeschlossen.