Mit Handy und Selfie-Stick: Manche Männer finden es notwendig, Frauen unter den Rock zu fotografieren. Das wird künftig bestraft.
Mit Handy und Selfie-Stick: Manche Männer finden es notwendig, Frauen unter den Rock zu fotografieren. Das wird künftig bestraft. Foto: picture alliance/Captital Pict/Rick Gold

Die Zeit der schwindelerregenden Milliardenbeträge nimmt kein Ende – dafür soll die Schweinerei des Fotografierens unter die Röcke von Frauen aufhören: Der Bundestag beschloss weitere Milliarden-Schulden, und dass das „Upskirting“ bestraft wird.

In einem zweiten, coronabedingten Nachtragshaushalt werden 2020 weitere Schulden aufgenommen – jetzt sind es 217,8 Milliarden Euro neuer Verbindlichkeiten. Damit wächst der Haushalt um mehr als die Hälfte. Die im Grundgesetz festgelegte Schuldenbremse wurde wegen der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie erneut außer Kraft gesetzt. Die Schuldenquote steigt jetzt von unter 60 auf mehr als 75 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung Deutschlands. Bereits im März hatte der Bundestag den Haushalt um 156 Milliarden Euro aufgestockt.  

Nun gilt unter anderem für ein halbes Jahr ein geringerer Mehrwertsteuersatz: 16 statt 19 Prozent, bei Lebensmitteln 5 statt 7 Prozent. Familien bekommen einen Bonus von 300 Euro pro Kind. Außerdem sollen kleine und mittelständische Unternehmen, die wegen der Krise besonders hohe Umsatzeinbrüche haben, Überbrückungshilfen von fast 25 Milliarden Euro erhalten. Bund und Länder wollen die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen ausgleichen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) plant, den Großteil der Kredite ab 2023 binnen 20 Jahren zu tilgen.  

„Upskirting“-Unsitte seit dem Aufkommen von Handys und Selfie-Sticks

Die rund 1,3 Millionen Bezieher kleiner Renten werden sich über eine Aufstockung freuen: Die Grundrente wurde beschlossen, obwohl die Gegenfinanzierung durch eine Finanztransaktionssteuer dem Finanzminister nicht gelungen war und jetzt aus dem Bundeshaushalt beglichen wird – bis zu 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Sie soll voraussichtlich von Mitte 2021 an rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausgezahlt werden, setzt für ihre volle Höhe 35 Rentenbeitragsjahre voraus. Alleinstehende Rentner dürfen nicht mehr als 1250 Euro im Monat beziehen, um Grundrente zu erhalten, Rentnerpaare nicht mehr als 1950 Euro.

Am Ende der bis in den späten Abend andauernden Bundestagssitzung stand eine Änderung des Strafgesetzbuchs auf der Tagesordnung. Laut einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses sollen Menschen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe für das sogenannte Upskirting – der englische Begriff für unter den Rock fotografieren – erwarten. Eine Unsitte, die seit dem Aufkommen von Handys und Selfie-Sticks um sich griff. 

Schön bürokratisch heißt es im Gesetz, dass man(n) sich strafbar macht, „wenn absichtlich und wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person eine Bildaufnahme“ gemacht wird, „soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“.  Auch das Verbreiten solcher Fotos wird strafbar. Bestraft sollen auch Gaffer, wenn sie beispielsweise Unfalltote fotografieren.