Drei-Stufen-Plan bis 20. März: DIESE Lockerungen der Corona-Maßnahmen werden heute beschlossen
Kontaktbeschränkungen, Restaurantbesuche und Co. – in drei Stufen sollen die Corona-Regeln bis 20. März gelockert werden.

Kommen jetzt die ersehnten Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen? Bund und Länder erwägen einen Drei-Stufen-Plan, der den weitgehenden Wegfall der Corona-Regeln bis zum Frühlingsanfang am 20. März beinhalten soll. Das sieht ein zwischen dem Kanzleramt und der Spitze der Ministerpräsidentenkonferenz abgestimmter Vorschlag vor, über den am Mittwoch beraten werden soll. KURIER erklärt, wie das Vorgehen aussehen könnte.
Schritt eins zur Lockerung der Corona-Maßnahmen
Zunächst sollen die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene gelockert werden. Künftig sollen sich 20 Menschen statt bisher 10 treffen können. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Außerdem soll es Vereinfachungen im Einzelhandel geben. Was viele Länder schon praktizieren, soll jetzt bundesweit umgesetzt werden: Die 2G-Regel soll entfallen. Das heißt, dass der Zutritt zu Geschäften wieder ohne Kontrollen am Eingang erlaubt sein werden könnte. Dafür sollen FFP2-Masken den Schutz verstärken.
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Schritt zwei der Lockerungen: Corona-Maßnahmen ab 4. März:
Ab dem 4. März sollen weitere Corona-Einschränkungen aufgehoben oder gelockert werden: So sollen dank 3G-Regel auch Ungeimpfte wieder ins Restaurant oder in Bars gegen dürfen – wenn sie einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorlegen können. Discotheken und Clubs könnten mit der 2G-plus-Regelung öffnen – also für alle dreifach Geimpften und doppelt Geimpften mit tagesaktuellem negativen Testnachweis.
Auch Großveranstaltungen (inklusive Sport) könnten dann mit 2G-plus-Regeln stattfinden. Es soll aber weiterhin eine Obergrenze geben: Die Rede ist von einer Auslastung von 40 Prozent in Hallen (maximal 4000 Zuschauer) und 60 Prozent im Freien (maximal 25.000 Zuschauer). Allerdings sind sich Bund und Länder in diesem Punkt noch nicht einig.
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Schritt drei der Lockerungen ab 20. März.
Die Kontaktbeschränkungen von Ungeimpften sollen gelockert werden. Ungeimpfte dürfen sich bisher nur mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts treffen.
Auch alle anderen „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ sollen ab dem 20. März entfallen. Das Tragen von Masken, zum Beispiel in Bussen und Bahnen, soll aber weiter Pflicht bleiben. Die Homeoffice-Pflicht wird dann enden. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern dann aber freiwillig anbieten, weiterhin zu Hause zu arbeiten.
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Verschärfungen der Corona-Maßnahmen sind wieder möglich
Wie sich das Infektionsgeschehen in den kommenden Monaten entwickeln wird, kann niemand vorhersagen. Insofern wird in dem Papier darauf hingewiesen, dass im Herbst und kommenden Winter möglicherweise wieder strengere Corona-Maßnahmen eingeführt werden müssen. Der Corona-Expertenrat soll deshalb das Infektionsschutzgesetz überprüfen und Vorschläge zum Überarbeiten machen. Außerdem sollen coronarelevante Statistiken „tagesaktuell mit guter Qualität“ erfasst und digital übermittelt werden können.
Bayern macht sich schon mal locker
Bayern preschte schon mal vor: Das Kabinett in München beschloss am Dienstag bereits eine Fülle von Lockerungen. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene entfallen komplett. Zudem werden die Corona-Zugangsregeln gelockert: Geimpfte und Genesene brauchen von Donnerstag an nirgendwo mehr einen zusätzlichen Test. Und zu einigen weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens, etwa Hochschulen, haben dann auch Ungeimpfte wieder Zugang - wenn sie stattdessen einen negativen Test vorweisen.
„Wir sind Team Vorsicht und Team Freiheit, aber nicht Team Stur“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung. Man gehe alleine nach dem „objektiven Maßstab“ der Gefährlichkeit.
Geimpfte und Genesene dürfen sich in Bayern von Donnerstag an wieder in beliebig großen Runden privat treffen, nicht nur zu zehnt wie bisher. Die Kontaktregeln für Ungeimpfte bleiben dagegen bis auf Weiteres unverändert: Sobald auch nur ein Ungeimpfter dabei ist, darf sich ein Haushalt nur mit maximal zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen, Kinder unter 14 nicht mitgezählt.