Corona-Lockerungen: Das gilt für Urlauber in den Bundesländern
Viele Menschen sehnen sich nach Urlaub und in einigen Bundesländern werden die Corona-Beschränkungen bereits kräftig gelockert. Ein Überblick:

Entspannen im Strandkorb oder Wandern in den Bergen: Viele von uns sehnen sich nach Urlaub, doch wegen der Corona-Beschränkungen bleiben die Möglichkeiten dazu weiterhin begrenzt. Doch für Regionen mit stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen unter 100 tritt die Notbremse außer Kraft und die einzelnen Bundesländer dürfen selbst über die Corona-Maßnahmen entscheiden. Und mancherorts wird kräftig gelockert, während Länder wie Thüringen oder Sachsen noch weit über der entscheidenden Inzidenz von 100 liegen. Ein Überblick:
BAYERN
In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen am Pfingstwochenende Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder für Touristen öffnen. Gleiches gilt für Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristischen Bahn- und Busverkehr, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie für die Außenbereiche von medizinischen Thermen. Voraussetzung ist ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test. Biergärten und die Außengastronomie dürfen bereits jetzt bei Inzidenzen unter 100 wieder öffnen. Menschen aus Bayern können zum Einkaufen oder zu Besuchen nun wieder nach Österreich fahren, ohne anschließend in Quarantäne zu müssen.
BRANDENBURG
Ab 21. Mai ist der Besuch von Gaststätten draußen mit Termin und negativem Test wieder erlaubt, wenn der Wert neuer Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt stabil unter 100 liegt. Auch touristische Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und Charterbooten für zwei Haushalte mit Test und bei eigenen Sanitäranlagen. Theater, Konzerte und Kino im Freien sind dann mit negativem Test mit bis zu 100 Besuchern möglich. Über weitere Öffnungsschritte will die Landesregierung nach Pfingsten entscheiden, so auch über die Öffnung von Hotels im Hinblick auf den Beginn der Sommerferien am 24. Juni.
BERLIN
In Berlin sollen Cafés und Restaurants Pfingsten die Außenbereiche wieder öffnen dürfen, außerdem sollen Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge für Touristen erlaubt werden. Voraussetzung ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz dann stabil unter 100 liegt. Gäste müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Ihnen gleichgestellt sind Menschen mit vollständigem Impfschutz und Genesene.
Auch die Freibadsaison könnte schon kurz vor Pfingsten, am 21. Mai, starten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bis dahin stabil unter 100 liegt und die Strand- und Freibäder ein Hygienekonzept haben. Am Freitag werden die Regeln für Bäder vom Senat bekannt gegeben.
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Im nördlichsten Bundesland ist Tourismus mit Übernachtungen und Gastronomie derzeit in vier Modellregionen möglich: An der Lübecker Bucht in den Ostsee-Ferienorten Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Neustadt und Sierksdorf, in Nordfriesland, in der Schleiregion um Schleswig und Kappeln plus Eckernförde sowie in Büsum (Dithmarschen).
Es gibt Kontaktbeschränkungen und strenge Hygieneauflagen samt Testpflicht in dichten Abständen. Überall im Land ist bereits Außengastronomie erlaubt, da die Corona-Inzidenz durchweg unter 100 liegt. Am Montag öffnet Schleswig-Holstein den Tourismus für das ganze Land, bei anhaltenden Restriktionen, die allerdings gelockert werden. Frische negative Corona-Tests bleiben Pflicht für alle.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
In Mecklenburg-Vorpommern darf die Gastronomie von Pfingstsonntag (23. Mai) an wieder öffnen – außen und innen. Der Tourismus in dem Bundesland wird am 7. Juni für Einwohner des Landes und am 14. Juni für Gäste aus den anderen Bundesländern geöffnet. Ab sofort könne gebucht werden, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Vollständig Geimpfte und Genesene dürfen als Tagestouristen einreisen oder ihre Ferienwohnung aufsuchen.
NIEDERSACHSEN
In Niedersachsen sind Tourismus und Gastronomie wieder vorsichtig geöffnet worden. Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind zunächst für Einwohner des Bundeslandes möglich, es zählt der Erst- oder Zweitwohnsitz. An dieser sogenannten Landeskinderregelung soll voraussichtlich bis Ende Mai festgehalten werden. Geöffnet hat zudem die Außengastronomie, all dies kombiniert mit einer Testpflicht. Tagesausflüge sind uneingeschränkt möglich, auch für Einwohner anderer Bundesländer.
HAMBURG
Angesichts einer Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 hat der Hamburger Senat die nächtlichen Ausgangsbeschränkung aufgehoben, Restaurants und Kneipen sollen in Hamburg aber frühestens Anfang Juni öffnen dürfen - und vorerst nur die Außenbereiche. Auch kulturelle Einrichtungen wie Theatervorstellungen sollen dann erlaubt werden. Touristische Übernachtungen in Hamburger Hotels und Beherbergungsbetrieben sollen erst in der zweiten Juni-Hälfte wieder möglich sein.
NORDRHEIN-WESTFALEN
Im bevölkerungsreichsten Bundesland sollen Hotels und Pensionen für private Gäste bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen dürfen. Sie können aber nur bis zu 60 Prozent ihrer Kapazitäten ausschöpfen. Gäste müssen getestet, geimpft oder genesen sein. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen. Bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 50 fallen die Kapazitätsbegrenzungen für Hotels weg. Bei unter 100 darf die Außengastronomie wieder geöffnet werden, sind es weniger als 50 Infizierte je 100.000 Einwohner, darf auch wieder drinnen bedient werden. Wieder öffnen dürfen Minigolfanlagen, Klettergärten und andere kleine Freizeiteinrichtungen.
BADEN-WÜRTTEMBERG
Baden-Württemberg will schon von Sonnabend an unter bestimmten Bedingungen die Corona-Regeln in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeit lockern. Liegen die Corona-Zahlen in den Kreisen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf die Gastronomie mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen in Stuttgart. Baden-Württemberg sei bei der Öffnung der Innengastronomie bundesweiter Vorreiter, hieß es. Der Plan der Regierung sieht weiter vor, in den Kreisen mit niedrigen Inzidenzen Hotels und Pensionen wieder öffnen zu lassen - auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden.