Corona-Gesetz: Nächtliche Ausgangssperre soll verkürzt werden, Schulen bei niedrigeren Inzidenzwerten schließen
Das Infektionsschutzgesetz soll am Mittwoch verabschiedet werden, die FDP stellt Bedingungen, sonst würde sie dagegen klagen

Allmählich wird die Zeit knapp: Am Mittwoch soll der Bundestag über das neue Infektionsschutz-Gesetz entscheiden, das dem Bund mehr Handlungsfreiheit gegenüber den Ländern bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie einräumen soll. Die Beratungen in der Unions- und der SPD-Fraktion sowie im Gesundheitsausschuss des Bundestages dauerten den ganzen Montag über an. Erstes Ergebnis: Die geplante Ausgangssperre bis 5 Uhr früh soll erst um 22 Uhr statt um 21 Uhr beginnen, und bis Mitternacht soll man allein spazieren gehen oder joggen dürfen.
Ziel des Gesetzes ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln – mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, sollen dort die meisten Geschäfte geschlossen bleiben.
Ladeninhaber dürfen Kunden bei einer Inzidenz über 100 nur noch empfangen, wenn die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren („Click & Collect“) erlaubt. Für Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken und Drogerien gelten diese Einschränkungen nach wie vor nicht.
Für Schulen wäre Distanzunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war ein Schwellenwert von 200 Neuinfektionen genannt. Vielen Experten war das zu hoch. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll kontaktloser Sport in Gruppen im Freien weiter möglich sein. Die Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem Negativ-Test offen bleiben.
Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Bietet der Arbeitgeber Home Office an, sollen die Arbeitnehmer nach Angaben aus Fraktionskreisen verpflichtet werden, dieses Angebot auch anzunehmen. Alle Regelungen sind erst einmal befristet bis zum 30. Juni. Nach dem Bundestag wäre am Donnerstag dann der Bundesrat an der Reihe, die Länderkammer. Die Notbremse soll dann möglichst schnell Praxis werden. Bislang gibt es aber noch keinen konkreten Termin.
Die FDP erklärte, sie würde bei Änderungen auf eine Verfassungsklage verzichten, zum Beispiel müsse die nächtliche Ausgangssperre wegfallen. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) will es noch deutlich härter: Das Versammlungsrecht solle eingeschränkt werden, um Großdemos von Corona-Leugnern zu verhindern, die die Polizei überforderten.
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Unterdessen gelten in einigen Bundesländern bereits deutlich strengere Regeln. In Brandenburg beispielsweise soll eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr für Regionen gelten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage lang über 100 liegt. Ab 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche sollen in Landkreisen und kreisfreien Städten alle Schulen geschlossen werden. Auch die Kitas sollen in den Regionen mit 200er-Inzidenz schließen.
Mecklenburg-Vorpommern ist Montag, Null Uhr, im Lockdown. Schulen, Kitas, Museen, Bibliotheken und die meisten Geschäfte dürfen nicht öffnen. Nur Friseure, Baumärkte, Blumen- und Buchläden können geöffnet bleiben, ebenso Lebensmittelhandel, Banken, Drogerien und Apotheken. Private Treffen dürfen nur noch mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstands stattfinden. Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper aus anderen Bundesländern dürfen nicht ins Bundesland. Touristische Ausflüge waren zuvor schon verboten.