Corona-Hotspot Köln: Gäste mit Schutzmasken sitzen vor dem Lokal „Salon Schmitz“ an Tischen.
Corona-Hotspot Köln: Gäste mit Schutzmasken sitzen vor dem Lokal „Salon Schmitz“ an Tischen. Foto: dpa/Oliver Berg

Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen will die Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Corona-Hotspots vereinheitlichen. Sobald ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt in NRW die Grenze von 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschreite, sollen sich dort nur noch bis zu fünf Personen aus verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen dürfen.

Außerdem sollen in diesem Fall Öffnungszeiten von Kneipen und Restaurants eingeschränkt werden. Für öffentliche Veranstaltungen sollen strengere Obergrenzen für die Teilnehmerzahl gelten. Für Feiern in privaten Räumen soll die Teilnehmerzahl dann auf 25 begrenzt werden.

Das kündigte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Sonntag nach einer Sondersitzung des nordrhein-westfälischen Kabinetts in Düsseldorf an.

Endlich Klarheit schaffen

„Damit schaffen wir jetzt Einheitlichkeit und Klarheit in allen Hotspots“, sagte Laschet. Bislang mussten alle betroffenen Kreise und kreisfreien Städte bei Überschreiten des Warnwerts von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen selbst über Gegenmaßnahmen entscheiden. NRW hat seit Tagen die höchsten Ansteckungsraten aller deutschen Flächenländer. Neun Kreise und kreisfreie Städte haben den wichtigen Warnwert von 50 überschritten, darunter Köln und Essen.

Laschet kündigte ferner verstärkte Tests auf das Coronavirus in Alten- und Pflegeheimen an. So soll in Kommunen, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche den sogenannten Vorwarn-Wert von 35 übersteigt, „eine einmalige Komplett-Testung aller Bewohner und Mitarbeiter dieser Einrichtungen“ erfolgen.

Zweifel an Beherbegungsverboten

Skeptisch sieht Laschet die Beherbergungsverbote für Urlauber aus Risikoregionen. „Wenn ganz viele Orte in Deutschland Risikogebiete sind, ist die Frage, wer darf von wo nach wo reisen, eigentlich eine zweitrangige“, sagte er. In Nordrhein-Westfalen sind vorerst keine Beherbergungsverbote für Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots in Kraft.