Corona-Beschränkungen: DAS wollen Angela Merkel und Co. heute beschließen – Michael Müller bestätigt Pläne
Laut Beschlussentwurf planen Bund und Länder ein Ende der kostenlosen Schnelltests im Oktober. Was sonst noch kommen soll - ein Überblick!

Die bisher kostenlosen Corona-Schnelltests sollen im Oktober für die meisten Bürger abgeschafft werden. Das geht aus dem Entwurf einer Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Konferenz am Dienstag hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Montagabend vorlag.
Die Menschen in Deutschland können sich nach Erwartung des Berliner Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) noch bis Mitte Oktober kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. „Ich gehe davon aus: Ab Mitte Oktober wird dieses kostenlose Angebot aufgehoben“, sagte Müller als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im ZDF-„Morgenmagazin“ vor den Beratungen.
Als sehr wahrscheinlichen Umstellungstermin nannte Müller den 10. oder 11. Oktober. „Dann hat ab jetzt jeder acht Wochen Zeit, sich impfen zu lassen. Wer dieses Angebot leider nicht in Anspruch nimmt, der muss dann für Tests auch bezahlen.“ Ausgenommen seien Menschen, die nicht geimpft werden können, Schwangere und Kinder. Beratungsgrundlage der Konferenz seien Antigentests. PCR-Tests nannte Müller „die nächste Eskalationsstufe“.
Begründet wird das Ende der kostenlosen Tests mit dem inzwischen für alle Erwachsenen geltenden Impfangebot. Ein konkretes Datum für das Ende wurde in dem Papier nicht genannt.
3G-Regel soll Zutrittsrechte regeln
Insgesamt wollen Bund und Länder den Druck auf Ungeimpfte erhöhen. Noch im August soll laut der Beschlussvorlage eine sogenannte 3G-Regel greifen, die den Zutritt zu zahlreichen Orten nur noch für Geimpfte, Genesene oder getestete Menschen erlaubt.
Wer weder geimpft noch kürzlich von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, soll zu Krankenhäusern, Pflegeheimen, Veranstaltungen, Gottesdiensten, Fitnessstudios, Hotels sowie zur Innengastronomie und körpernahen Dienstleistungen nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests Zugang bekommen. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
Die Länder sollen die 3G-Regel laut der Beschlussvorlage aussetzen können, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz stabil niedrig „und ein Anstieg der Infektionszahlen durch Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten“ ist.

Bislang ist die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz der zentrale Maßstab für die Bewertung der Notwendigkeit von Corona-Maßnahmen. Dabei handelt es sich um die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb dieses Zeitraums.
Neben der Inzidenz soll dem Papier zufolge künftig auch die sogenannte Hospitalisierung von Corona-Patienten eine wichtige Rolle bei der Entscheidung über neue Maßnahmen spielen. Gemeint ist damit die Zahl der coronabedingten Krankenhaus-Einlieferungen. So könne angesichts der zunehmenden Impfquote in der Bevölkerung besser abgeschätzt werden, inwiefern steigende Neuinfektionen noch zu einer Gefahr für Betroffene und das Gesundheitssystem werden können, heißt es in dem Entwurf.
Abstandsregeln und Maskenpflicht bleiben für alle bestehen
Zahlreiche Politiker hatten zuvor eine Abkehr von der Inzidenz als zentralem Richtwert gefordert, weil durch steigende Impfungen der Anteil schwerer Fälle an allen Covid-Erkrankungen deutlich abnehme.
Bestehen bleiben sollten laut dem Beschlussentwurf die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung, darunter Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr.
Der Beschlussentwurf empfahl auch eine Fortsetzung der sogenannten epidemischen Lage. An diese sind zahlreiche Corona-Maßnahmen gekoppelt, weswegen einige Politiker sie auslaufen lassen wollten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder wollen den Bundestag laut dem Entwurf hingegen „bitten“, „die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu erklären“.
Es geht auch um Hilfeleistungen für Hochwasser-Regionen
Neben der künftigen Corona-Strategie geht es bei den Beratungen am Dienstag außerdem um Hilfeleistungen für die von der Hochwasser-Katastrophe im Juli betroffenen Regionen.
Der Entwurf sieht hier die Einrichtung eines nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ vor. Die genaue Höhe der Mittel steht aber noch nicht fest und wird mit einem „X“ offengehalten. Der „Spiegel“ hatte zuvor von insgesamt 30 Milliarden Euro berichtet. Die Kosten sollen sich Bund und Länder laut der Beschlussvorlage hälftig teilen.
Zudem sollen die Katastrophenwarnsysteme verbessert werden. Das Papier verweist dabei einmal auf das Sirenenförderprogramm des Bundes, zum anderen will die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen für Warn-SMS auf Handys erarbeiten. Angesichts der großen Schäden bei der Flutkatastrophe im Juli soll die Justizministerkonferenz zudem nochmal die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden, also Schäden durch Hochwasser, Hagel oder Stürme, prüfen.