Christine Lambrecht, die Bundesdreistigkeitsministerin
Auf Biegen und Brechen wollte die SPD-Frau eine Genossin in ein deutsches Höchstgericht hieven

Es ist schon verwunderlich, was die SPD-Ministerin Christine Lambrecht da verzapft hat. Nicht nur, dass sie als vormalige Justizministerin versuchte, eine Genossin auf einen Posten zu hieven, für den sie formal nicht qualifiziert ist. Sie ignorierte auch alle Warnzeichen, dass das schiefgehen dürfte.
Es steht wahrscheinlich außer Frage, dass Lambrechts Parteifreundin Anke Morsch eine qualifizierte Juristin ist. Doch wenn es Regeln gibt, müssen sie eingehalten und nicht – wie hier geschehen – während eines laufenden Stellenbesetzungsverfahrens von der Ministerin geändert werden.
Darauf hatten Richter-Organisationen und die Spitzen der fünf deutschen Höchstgerichte schon 2020 in aller Deutlichkeit hingewiesen, nachdem der aus jeweils 16 Bundestagsabgeordneten und Länder-Justizministern zusammengesetzte Richterwahlausschuss nach einer Absprache innerhalb der Großen Koalition die Saarländerin Morsch zur Richterin am Bundesfinanzhof gewählt hatte. Mit der Option, sofort Vizepräsidentin zu werden.
Eine Lehre hat Lambrecht aus den Warnungen nicht gezogen. Selbst als ein Gericht nach Klagen anderer Bewerber festgestellt hatte, dass die für das Amt besser qualifiziert seien, ging sie in Berufung und holte sich in letzter Instanz eine formidable Abfuhr.
Ramponiert sind jetzt beide SPD-Damen, und die Justiz ohnehin: Wenn derartig dreist versucht wird, sie zu politisieren, darf man sich über mangelndes Vertrauen nicht wundern. Zumal das Wahlverfahren durch Politiker seit Jahrzehnten umstritten ist. Insgesamt wirft Christine Lambrechts Vorgehen die Frage auf, ob sie für ein Ministeramt geeignet ist. Wer parteipolitische Interessen mit Bulldozer-Methoden durchsetzen will, ist es nicht.