Medizinisches Cannabis ist enorm gefragt.
Medizinisches Cannabis ist enorm gefragt. AP/Hans Pennink

Die Nachfrage nach medizinischem Cannabis in Apotheken in Deutschland boomt: Wie aus einer Anfrage der Unionsfraktion an das Bundesgesundheitsministerium hervorgeht, stieg die Lieferung von medizinischem Cannabis von acht Kilogramm im Jahr 2011 auf 9007 Kilo im Jahr 2021 an.

Allein in den vergangenen fünf Jahren gab es demnach erhebliche Zunahmen bei der Lieferung von medizinischem Cannabis an Apotheken – von 163 Kilo im Jahr 2016 auf 994 Kilo im Jahr 2017. Im Jahr 2018 erhielten die Apotheken 2699 Kilo Cannabis, 2019 waren es 4321 Kilo. 2020 waren es dann bereits 6292 Kilo.

Aber die deutschen Landwirte profitieren davon kaum und dürften dies auch bei einer von der Ampel-Koalition geplanten Legalisierung der Droge nicht tun. Medizinisches Cannabis wird nämlich meist importiert oder von nicht landwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland produziert. Das Gesundheitsministerium verweist in seiner Antwort zudem darauf, dass „zur Wahrung der Sicherheit im Betäubungsmittelverkehr“ der Anbau ausschließlich in geschlossenen Gebäuden stattfinde.

Die Erzeugung finde „nicht auf Agrarflächen statt, sondern Indoor“, erklärte der agrarpolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Albert Stegemann (CDU), dazu. Er kritisierte zudem, dass die Pläne der Koalition für die Legalisierung von Cannabis weiter unklar seien. Dass davon Landwirte profitierten, sei eine Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), „die bisher jedweder fachlichen Grundlage entbehrt“.

Ampel-Koalition verschleppt Legalisierung

Özdemir hatte Ende Dezember der Bild am Sonntag unter anderem zur Cannabis-Legalisierung gesagt, viele Bäuerinnen und Bauern „stehen in den Startlöchern, um Hanf anzubauen. Sobald der Bundestag das Gesetz des Gesundheitsministers verabschiedet hat, wird die Landwirtschaft auch diese Nutzpflanzen anbauen“.

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Auf Anfrage der Unionsfraktion gab die Regierung zu bedenken, dass es vorrangiges Ziel und Leitgedanke des Gesetzgebungsvorhabens sein werde, „für einen bestmöglichen Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu sorgen sowie den Kinder- und Jugendschutz sicherzustellen“. Das Gesetzgebungsvorhaben betreffe zudem „umfangreiche ressortübergreifende Fragestellungen“. Zur konkreten Ausgestaltung könnten noch keine Angaben gemacht werden.