Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. 
Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.  dpa/Deck 

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt. «Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist», teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe aber mit. Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden.