Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) setzt sich gegen Beschimpfungen im Internet zur Wehr.
Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) setzt sich gegen Beschimpfungen im Internet zur Wehr. dpa/Bernd von Jutrczenka

Müssen sich Politikerinnen und Politiker in sozialen Netzwerken wüst beschimpfen lassen? Im Fall Renate Künast markiert das Bundesverfassungsgericht jetzt eine rote Linie und stärkte der Grünen-Politikerin den Rücken.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde Künasts statt und hoben mehrere Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf. Diese hatten verschiedene Hasskommentare auf Facebook nicht als Beleidigungen gewertet. Das verletze die Klägerin in ihrer persönlichen Ehre, teilte nun das höchste Gericht am Mittwoch mit.

Künast will erreichen, dass Facebook ihr die Daten mehrerer Nutzer herausgibt – damit sie sie verklagen kann. Zuletzt hat das Berliner Kammergericht nur zwölf von 22 Kommentaren als strafbare Beleidigungen eingestuft. In den anderen Fällen hat es den Auskunftsanspruch verweigert.

Künast will Verfasser von Hasskommentaren verklagen

Künast will von Facebook die Daten der verantwortlichen Nutzer, um gegen diese juristisch vorgehen zu können. Es geht um 22 Kommentare zur 2015 aufgekommenen Debatte über die Haltung der Grünen zur Pädophilie in den 1980er-Jahren.

Der Fall hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil ihr das Berliner Landgericht die notwendige gerichtliche Anordnung zunächst komplett verweigert hatte und damit festgelegt hatte, dass Künast als Politikerin alle Beschimpfungen und sexistischen Beleidigungen hinnehmen muss – darunter auch Ausdrücke wie „Schlampe“, „Sondermüll“ oder „Pädophilen-Trulla“.

Später hatte sich die Kammer auf Beschwerde Künasts korrigiert und immerhin sechs Kommentare als Beleidigung eingestuft. Das Berliner Kammergericht hatte dies auf zwölf Kommentare ausgeweitet.