Verfahren verfassungswidrig

Verfassungsgericht bremst Heizungsgesetz der Ampel aus

Ein Eilantrag sah das Gesetzgebungsverfahren als verfassungswidrig an. Dem gaben die Richter in Karlsruhe recht. Häme kam von Opposition und sogar aus den eigenen Reihen.

Teilen
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gebäudeenergiegesetz vorerst gestoppt.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gebäudeenergiegesetz vorerst gestoppt.Uli Deck/dpa

Der Bundestag kann das von der Bundesregierung beschlossene Heizungsgesetz nicht wie geplant in den kommenden Tagen verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht gab am Mittwoch einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren statt.

Die Karlsruher Richter gaben dem Parlament auf, die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs zu verschieben. Es liege „auf der Hand“, dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) die vom Grundgesetz garantierten Beteiligungsrechte des Abgeordneten „möglicherweise“ verletzen könne, hieß es in der Begründung der Entscheidung.

Lesen Sie auch: Tafel in Thüringen verteilt Lebensmittel zuerst an Deutsche! >>

Antragsteller beklagte ein „Last-minute-Gesetzespaket“

Ende Juni hatte sich die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach wochenlangem Streit auf letzte Details des Heizungsgesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich noch in dieser Woche in der letzten regulären Sitzung des Parlaments vor der Sommerpause endgültig verabschiedet werden. Im Vergleich zum ursprünglich ins Parlament eingebrachten Entwurf gab es allerdings deutliche Änderungen.

Lesen Sie auch: Ampel will Obergrenze bei Heizungsförderung von 30.000 Euro >>

Eilantragsteller Heilmann sah daher „massive Mängel“ an dem Gesetz und beklagte eine „unzulässige Fristverkürzung“, die es ihm als Abgeordneten unmöglich mache, die Vorlage zu prüfen. Heilmann hatte das Verfahren bei Einreichung des Eilantrags Ende Juni als „verfassungswidrig“ bezeichnet und der Ampel-Koalition vorgeworfen, mit einem „Last-minute-Gesetzespaket“ die Wärmewende zu ruinieren.

Verfahren wird lediglich verzögert

Der CDU-Politiker hatte dabei betont, sein Gang nach Karlsruhe richte sich „ausdrücklich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das sehr mangelhafte parlamentarische Verfahren.“

Lesen Sie auch: Billig leben in Polen: Immer mehr Berliner machen rüber! >>

Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag nun mit fünf zu zwei Stimmen statt. Nach Ansicht der Richter überwiegt das „Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung“ der vom Grundgesetz geschützten Beteiligungsrechte des CDU-Abgeordneten Heilmann den „Eingriff in die Verfahrensautonomie“ des Bundestags. Das Gesetzgebungsverfahren werde schließlich durch die verschobene Abstimmung „lediglich verzögert“.

Kritik und Häme von Merz und Kubicki

Unions-Fraktionschef Friedrich Merz hat den Stopp der Heizungsgesetz-Abstimmung als „schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz“ gewertet. „Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben“, sagte der CDU-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur. „Das zeigt: Klimaschutz gelingt nicht mit der Brechstange, sondern nur durch gute und gründliche Beratung im Deutschen Bundestag.“

Lesen Sie auch: In Dresden kommt ein ganzes DDR-Museum unter den Hammer>>

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, wertet den vom Verfassungsgericht verfügten Stopp für eine Bundestagsabstimmung über das Heizungsgesetz als „verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben“, sagte der Bundestagsvizepräsident den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wir erwarten von unseren grünen Koalitionspartnern die nötige Demut gegenüber dieser Entscheidung.“