Bundestagsabgeordnete müssen nicht in Quarantäne
Obwohl Berlin-Mitte als Risikogebiet eingestuft ist, gibt es Ausnahmen in mehreren Bundesländern.

Einem internen Vermerk der Bundestagsverwaltung zufolge gibt es für Bundestagsabgeordnete Ausnahmen bei Quarantäne-Regelungen. Das berichten übereinstimmend ZDF und „Süddeutsche Zeitung“ unabhängig voneinander.
In dem mit „Landesrechtliche Regelungen zu häuslicher Quarantäne bei Ein- oder Rückreise aus innerdeutschen Risikogebieten“ überschriebenen Dokument sind vier Bundesländer aufgeführt, in denen man normalerweise in häusliche Quarantäne muss, wenn man aus einem innerdeutschen Risikogebiet anreist: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
In Schleswig-Holstein sind Abgeordnete des Deutschen Bundestages offiziell davon ausgenommen, Verordnungen in Berlin und Rheinland-Pfalz sehen Ausnahmen vor für Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung „der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes“ notwendig sei. In Mecklenburg-Vorpommern kann eine Befreiung von der Quarantänepflicht beantragt werden.