Bundestag und Bundesrat beschließen Gesetz: Corona-Maßnahmen befristet!
Die Abgeordneten haben bei Schutzvorkehrungen das erste und das letzte Wort.

Begleitet von hitzigen Demonstrationen mit hunderten Festnahmen, hat der Bundestag die Corona-Abwehrmaßnahmen am Mittwoch gesetzlich festgelegt. Auch der Bundesrat stimmte inzwischen zu. Der Entwurf zur neuen Fassung des Infektionsschutzgesetzes war zuvor noch im Gesundheitsausschuss des Bundestages geändert worden: Die Maßnahmen müssen einzeln begründet werden und sollen grundsätzlich vier Wochen dauern. Mit der Möglichkeit, sie zu verlängern.
Die Vorschriften umfassen 17 Punkte. Das reicht von der Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum über Maskenpflicht bis hin zum Verbot touristischer Reisen. Weiterhin kann es zu Auflagen bei Versammlungen aller Art beziehungsweise ihrer Untersagung kommen, zu abgestuften Verboten von Alkoholkonsum außerhalb der eigenen vier Wände, aber auch zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen innerhalb und außerhalb des privaten Bereichs.
Grundvoraussetzung ist, dass der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt. Die liege vor, wenn die Weltgesundheitsorganisation WHO diese Lage international ausgerufen hat und die Einschleppung nach Deutschland droht, oder wenn eine „bedrohliche übertragbare Krankheit“ sich schnell über mehrere Bundesländer ausbreitet beziehungsweise zu erwarten ist.
Mit Befristung und Parlamentsvorbehalt wird dem Vorwurf begegnet, die Bundesregierung könne die Maßnahmen, die in Grundrechte eingreifen, dauerhaft einsetzen. Gegner der Maßnahmen sprechen von einem „Ermächtigungsgesetz“.
Ein unpassender Vergleich, weil der von den Nazis dominierte Reichstag mit diesem Gesetz 1933 die Diktatur besiegelte, indem es dem Reichskanzler Adolf Hitler erlaubte, Gesetze ohne Beteiligung des Reichstags zu erlassen und mit ihnen die Verfassung zu brechen. Das neue Infektionsschutzgesetz regelt das genaue Gegenteil.
Vorgesehen sind im Gesetz auch erweiterte und bis März 2021 verlängerte Entschädigungsansprüche für Eltern, die wegen der Betreuung ihrer Kinder nicht arbeiten können. Krankenhäuser, die wegen der Belegung von Intensivbetten durch Covid-19-Patienten Operationen aussetzen müssen, sollen einen finanziellen Ausgleich bekommen.