Extrawurst

Bundestag: Corona-Sonderregelung für Politiker  und Besucher

Im Bundestag gilt man noch sechs Monate lang als genesen, alle anderen Bürger nur noch drei Monate lang. 

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Bundestagspräsidentin Bärbel Bas erließ veraltete Verhaltensregeln fürs Parlament.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas erließ veraltete Verhaltensregeln fürs Parlament.imago

Der Bundestag hat einen Bock geschossen und sich eine Extrawurst genehmigt: Während für den Rest der Republik neuerdings gilt, dass man nur noch drei statt sechs Monate nach einer Corona-Infektion als genesen geführt wird, sind es im Parlament weiter sechs Monate.  

Ob es Absicht war oder ob sich die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) samt ihrer Verwaltung im Verordnungsdschungel verirrt hat, ist nicht klar. Bas hatte jedenfalls am 11. Januar eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Zugang und das Verhalten im Haus im Zusammenhang mit Corona regelt. 

Die Verfügung verweist bei der „Begriffsbestimmung“ auf die „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“ vom Mai 2021. Wenn man die studiert, findet man in „§ 2 Nummer 5“ die 6-Monats-Frist für Genesene. Sie gilt für Politiker vor allem für den Zutritt zum Plenarsaal und die Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen sowie für Besucher. Mitarbeiter des Bundestags dagegen gelten nur drei Monate lang als „genesen“.

Dass das Robert Koch-Institut - vom Bundestag dazu ermächtigt - am 14. Januar die Frist auf drei Monate verkürzt hatte und damit vielen nicht geimpften Genesenen unter anderem den Besuch von Lokalen verhagelt hatte, wurde vom Bundestag für seinen unmittelbaren Einflussbereich bislang nicht nachvollzogen.

Wäre es so, dürften alle vor mehr als drei Monaten von Corona genesenen Abgeordneten, die nicht geimpft sind, nicht mehr ins Bundestagsplenum, sondern würden (mit negativem Test) auf die Tribüne verbannt. 

Der Bundestag erklärte dem KURIER: „Angesichts der sehr dynamischen Lage, die mit einigen Unsicherheiten verbunden ist, des gestrigen Bund-Länder-Treffens, der Erfahrungen der aktuellen Sitzungswoche und des weiteren Pandemiegeschehens wird fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind.“

Aus den Reihen der Unionsfraktion kam  Kritik. „Ich fände es ehrlich gesagt seltsam, wenn im Bundestag etwas anderes gelten würde als in Deutschland insgesamt“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU).