Mehr Geld bei Frühchen-Geburten

Bundestag beschließt Elterngeldreform

Bei Frühchengeburten gibt es länger Geld, Lohnersatzleistungen werden nicht angerechnet.

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Bei Frühchengeburten gibt es länger Geld.
Bei Frühchengeburten gibt es länger Geld.Imago

Mütter und Väter von Frühchen sollen künftig länger Elterngeld bekommen. Der Bundestag beschloss, dass für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, ein zusätzlicher Monat Elterngeld gezahlt wird.

Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, werden zwei zusätzliche Monate gewährt, bei zwölf Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate, so Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Der Bundesrat muss noch über die Änderungen entscheiden. Sie sollen im September in Kraft treten.

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Der Leistungsanspruch soll sich zudem nicht verringern, wenn Eltern Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld beziehen. Giffey sagte, dies sei „gerade in Zeiten der Pandemie eine gute Nachricht“.

Zusätzlich werden die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit während des Elterngeld-Bezugs ausgeweitet. Die dabei wöchentlich erlaubte Arbeitszeit erhöht sich von 30 auf 32 Stunden. Zudem werden die Vorgaben für den sogenannten Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile in Teilzeit sind, gelockert.

Opposition fordert weitere Verbesserungen

Damit sollen Eltern einen Anreiz erhalten, sich die Kinderbetreuung stärker zu teilen. „Wir machen das Elterngeld partnerschaftlicher und flexibler“, sagte Giffey dazu.

Zur Finanzierung der Änderungen sollen Paare mit mehr als 300.000 Euro Einkommen künftig kein Elterngeld mehr bekommen. Die Grenze lag bisher bei 500.000 Euro. Redner der Opposition forderten Verbesserungen sowohl beim Partnerschaftsbonus als auch generell bei der Höhe des Elterngeldes.

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Großzügigere Leistungen wurden auch beim Elterngeld plus verlangt, das es ermöglicht, die Bezugsdauer auf eine Regeldauer von 24 Monaten zu verlängern – bei gleichzeitig entsprechend reduziertem monatlichen Zahlbetrag.

Mehr als sieben Milliarden Euro gibt der Staat pro Jahr für das Elterngeld aus. Die Leistung erhalten Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten. Sie bekommen mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat – abhängig vom Nettoverdienst vor der Geburt des Kindes.