Bundesregierung hebt Maskenpflicht in Flugzeugen auf
Laut Medienberichten soll die Kanada-Reise des Kanzlers der Grund dafür gewesen sein.

Das war ja auch peinlich. Bundeskanzler Olaf Scholz ist mit seinem Gefolge auf Kanada-Reise – und alle tragen im Regierungsflieger keine Maske, obwohl normale Bürger auf ihren Flügen weiterhin Mundschutz tragen müssen – laut Infektionsschutzgesetz. Der Vorfall sorgte vor Wochen für heftige Kritik. Nun sickert durch: Die Bundesregierung hebt die Maskenpflicht in Flugzeugen auf.
Das geschehe auf Druck der FDP, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Es erfuhr aus Koalitionskreisen, dass die ursprünglich geplante Maskenpflicht im Flugverkehr wieder aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen worden sei.
Stattdessen wurde zwischen SPD, Grünen und FDP vereinbart, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine Ermächtigungsgrundlage bekommt, um die Maskenpflicht in Flugzeugen doch noch per Verordnung erlassen zu können. Allerdings bedarf so eine Verordnung die Zustimmung aller Ressorts, also auch der FDP-geführten Ministerien.
„Damit ist die Maskenpflicht im Flugverkehr de facto tot“
„Damit ist die Maskenpflicht im Flugverkehr de facto tot“, hieß es. Als Gegenzug wurde laut RND vereinbart, dass Patientinnen künftig auch weiterhin in Arztpraxen FFP2-Masken tragen müssen, so wie in Kliniken und Pflegeeinrichtungen oder bin Zügen des Öffentlichen Nahverkehrs.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bestätigte am Montagabend der Deutschen Presse-Agentur den Wegfall der Maskenpflicht in Flugzeugen. „Impfen und Masken bleiben der beste Schutz gegen die erwartete Omikron-Welle. Deswegen setzen wir beides ein“, sagte er. „Solange die Pandemielage es erlaubt, wird dagegen im Flieger die Maskenpflicht fallen. Empfohlen bleibt die Maske aber auch dort. Das ist keine Frage von Vorschriften, sondern der Vernunft.“
Die FDP hatte in der Sache wegen der Kanada-Reise der Regierung Druck gemacht, bei der an Bord des Regierungsfliegers keiner einen Mundschutz tragen musste. Begründet wurde es damit, dass eine Maskenpflicht für die Flieger der Luftwaffe nicht gelte, zu denen auch Regierungsflugzeuge gehören.
Für die Streichung der Maskenpflicht in Flugzeugen sei eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes nicht nötig. Denn alle bisherigen Schutzregelungen laufen am 23. September aus.