Bundesrat beschließt Böllerverbot: DAS dürfen Supermärkte und Discounter aber trotzdem verkaufen!
Geschäfte müssen nicht das gesamte Feuerwerk-Sortiment aussortieren, manches bleibt erlaubt.

Der Bundesrat hat das allgemeine Böllerverbot zu Silvester bestätigt. Damit ist der Verkauf von Feuerwerk auch in diesem Jahr verboten.
Ziel ist es, Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Knallkörpern und Feuerwerksraketen zu vermeiden und damit die bereits durch die Corona-Pandemie hoch belasteten Krankenhäuser zu schonen.
Wer noch altes Feuerwerk hat, kann das auch zünden, aber nicht überall. An „publikumsträchtigen Plätzen“ gilt ein generelles Feuerwerksverbot, außerdem gilt an Silvester und Neujahr ein generelles Ansammlungs- und Versammlungsverbot.
Doch auch wenn es nicht wirklich bunt und laut wird – ganz verzichten auf Silvesterfreuden muss niemand. Denn Artikel, die zum sogenannten Jugendfeuerwerk zählen, dürfen weiterhin verkauft werden.
Und das sind:
– Knallerbsen und Knallteufel
– kleine Tischfontänen oder -vulkane
– Handfontänen
– kleine Bodenwirbel
– Wunderkerzen und Ähnliches
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Supermärkte und Discounter wie Aldi, Lidl, Rewe oder Edeka werden in diesem Jahr ebenfalls auf das Jugendfeuerwerks-Artikel-Sortiment zurückgreifen. Diese dürfen ganzjährig an Personen ab zwölf Jahre verkauft und von diesen verwendet werden.
Scharfe Kritik am Böllerverbot
Die Pyrotechnik-Branche kritisierte das beschlossene Böllerverbot bereits im Vorfeld scharf. „Das ist für viele unserer Mitgliedsunternehmen wahrscheinlich der Todesstoß“, sagte Klaus Gotzen, Geschäftsführer des Verbandes der pyrotechnischen Industrie (VPI), gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Auch die Begründung der Regierung, dass durch das Verbot Krankenhäuser entlastet würden, sei „völlig haltlos“, meint Gotzen. Mehr als Verletzungen durch Feuerwerkskörper seien es Alkohol und Auseinandersetzungen, die in der Regel zu einer Belastung der Krankenhäuser führten, meint der Verbandschef. Zudem würde das Verkaufsverbot zu einer Zunahme von illegaler Pyrotechnik führen – beispielsweise sogenannter Polen-Böller. Solche illegale Ware ist bekanntlich deutlich gefährlicher.