Streit unter Bundesländern: Wie viele sollen feiern dürfen?
Länderchefs streiten über Obergrenze für Gäste bei Privat-Partys und Hochzeiten.

Geburtstagspartys, Hochzeiten, Familienfeste: Nach Ansicht der Bundesregierung sind Privatfeiern mitschuld an den steigenden Infektionszahlen in Deutschland. Und in den Bundesländern besteht ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen. Die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Teilnehmergrenze für private Feiern stößt jedoch auf teils erbitterten Widerstand.
Während etwa Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz grundsätzlich eine einheitliche Obergrenze für Familienfeiern, Geburtstagspartys oder Hochzeiten befürworten, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, lehnen Länder wie Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern diese ab. Einige Länder, darunter Bayern und Baden-Württemberg, ziehen eine Verschärfung der Auflagen für private Feiern in Erwägung. Am Donnerstag wollen die Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auch über dieses Thema beraten.

Für eine einheitliche Regelung plädiert Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD). „Zurzeit beobachten wir auch in Berlin, dass das Freizeitverhalten und private Feiern das Infektionsgeschehen nach oben treiben. Ziel ist eine bundeseinheitliche Regelung für private Feiern und öffentliche Großveranstaltungen“, sagte sie. In Berlin dürfen sich bei öffentlichen wie privaten Feiern aktuell bis zu 500 Menschen treffen.
In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hält man kräftig dagegen. Ein Sprecher der Landesregierung in Kiel: „Auf den ersten Blick mag eine bundeseinheitliche Lösung vorteilhaft wirken, allerdings verkennt sie die oft innerhalb Deutschlands sehr unterschiedliche Entwicklung des Infektionsgeschehens.“