Aktivisten der „Letzten Generation“ beschmierten das Grundgesetz-Denkmal im Regierungsviertel.
Aktivisten der „Letzten Generation“ beschmierten das Grundgesetz-Denkmal im Regierungsviertel. IMAGO/Jonas Gehring

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verurteilt die Protestaktion der Klima-Kleber gegen das Denkmal „Grundgesetz 49“ am Bundestag scharf. „Es gibt keinerlei Rechtfertigung dafür, ausgerechnet die Grundrechte zu beschmieren - und das auch noch am Bundestag, dem Herz unserer Demokratie“, sagte die SPD-Politikerin der „Bild am Sonntag“.

Zudem forderte sie strafrechtliche Konsequenzen gegen die Protestler. „Diese völlig unwürdige Aktion muss nun konsequent strafrechtlich verfolgt werden“, sagte Faeser. „So ein Unsinn schadet deshalb dem Klimaschutz gewaltig.“

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Aktivisten der „Letzten Generation“ hatten das Denkmal am Samstag mit schwarzer Flüssigkeit beschmiert. Sie wollten damit auf die aus ihrer Sicht unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung aufmerksam machen und forderten einen früheren Ausstieg aus fossilen Energieträgern wie Erdöl.

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Auch andere Politiker äußerten sich kritisch. Justizminister Buschmann (FDP) twitterte: „Egal, welche Botschaft mit dem Beschmieren des Denkmals „Grundgesetz 49“ des israelischen Künstlers Dani Karavan verbunden sein soll: Sie kann nur falsch sein! Das Grundgesetz steht für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat. Das gehört nie und für nichts in den Schmutz gezogen!“ Grünen-Politiker Konstantin von Notz findet: „Was für eine Scheiß-Aktion!“

Polizei ermittelt gegen „Letzte Generation“

Die Klimaaktivisten erklärten auf Twitter zu ihrer Aktion, sie hätten die Glasskulptur in „Erdöl“ getränkt. Dazu schrieben sie: „Erdöl verfeuern oder Grundrechte schützen? Im Jahr 2023 geht nur eines von beidem.“ Das Verbrennen von Erdöl führe in die „Klimahölle“ und dort gebe es keine Menschenwürde, keine Freiheit und kein Recht auf Leben. 

Die Polizei Berlin hatte nach der Aktion mehrere Strafverfahren eingeleitet. Dabei geht es einer Sprecherin zufolge um gemeinschädliche Sachbeschädigung sowie Verstöße gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz und das Gesetz über befriedete Bezirke der Verfassungsorgane des Bundes.