Schluss mit Hartz IV, das neue Bürgergeld soll am 1. Januar starten.
Schluss mit Hartz IV, das neue Bürgergeld soll am 1. Januar starten. dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Schluss mit dem Hartz-IV-System, das Bürgergeld soll die Grundsicherung ab 1. Januar ablösen. Für den Gesetzentwurf der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP stimmten am Donnerstag 385 Abgeordnete bei 261 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen. Damit wird das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II durch ein Bürgergeld ersetzt, falls der Bundesrat zustimmt. Die Länderkammer berät darüber am Montag in einer Sondersitzung. Weil die Union die Reform blockieren will, stellt sich die Regierung auf ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat ein, bei dem es noch etliche Änderungen an den bisher geplanten Regelungen geben könnte.

Und das sind die wichtigsten Punkte zum jetzigen Zeitpunkt:

Höhere Regelsätze beim Bürgergeld als bei Hartz IV

Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen soll am 1. Januar 2023 um 53 Euro von 449 Euro auf 502 Euro steigen. Künftig soll im Voraus statt im Nachhinein die Inflation bei der jährlichen Anpassung der Regelsätze berücksichtigt werden. Lebenspartner oder -partnerinnen sollen 451 Euro (bisher 404 Euro) bekommen, Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren 420 Euro (bisher 376 Euro). Für 6- bis 13-Jährige steigt der Satz auf 348 Euro (bisher 311 Euro) und für Kleinkinder bis fünf Jahre auf 318 Euro (bisher 285 Euro).

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Karenzzeit für Empfänger des Bürgergelds

Bürgergeld-Bezieherinnen und Bezieher sollen in den ersten beiden Jahren in ihrer Wohnung bleiben können, auch wenn sie eigentlich zu groß ist. Es werden aber nur angemessene Heizkosten übernommen. Ebenso müssen zunächst Ersparnisse bis 60.000 Euro nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden, für jede weitere Person im Haushalt weitere 30.000 Euro. Damit wird eine Regelung aus den Corona-Jahren übernommen.

Bis zu dieser Grenze werde Ersparnisse nicht angerechnet

Das auf Dauer gewährte Schonvermögen wird erhöht und die Überprüfung vereinfacht. Künftig bleiben Ersparnisse bis zu 15.000 Euro pro Person geschützt, bisher sind es 150 Euro pro Lebensjahr – bei einer 40-jährigen Person beispielsweise also 6000 Euro. Nicht nur die staatliche geförderte, auch die private Altersvorsorge soll künftig geschützt bleiben. Lockerungen gibt es auch bei selbst bewohnten Immobilien und beim eigenen Auto.

Weniger Strafen beim Bürgergeld

Im ersten halben Jahr des Bürgergeld-Bezugs (Vertrauenszeit) soll es Leistungskürzungen von zehn Prozent nur bei hartnäckigen Terminversäumnissen geben. Anschließend kann das Bürgergeld bei Pflichtverletzungen um bis zu 30 Prozent gekappt werden. Die bereits ausgesetzten schärferen Sanktionen für Unter-25-Jährige werden endgültig abgeschafft. Wohnkosten müssen stets weiterhin bezahlt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 Kürzungen von mehr als 30 Prozent für unzulässig erklärt.

Weiterbildungsgeld von 150 Euro

Leistungsbezieher müssen künftig nicht mehr jeden Job annehmen, sofern eine Aus- oder Weiterbildung bessere Chancen verspricht. Es gibt ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro und Prämien für Abschlüsse. Berufsausbildungen werden bis zu drei Jahre lang gefördert. Die bisher bis 2024 befristete mehrjährige Förderung von Langzeitarbeitslosen bei einer Arbeitsaufnahme („Sozialer Arbeitsmarkt“) wird entfristet, der Etat dafür allerdings gleichzeitig gekürzt.

Dieser Hinzuverdienst ist erlaubt

Wer oberhalb der Minijob-Grenze (künftig 520 Euro) bis zu 1000 Euro hinzuverdient, soll 30 statt 20 Prozent der Einkünfte behalten können. Schüler, Studierende und Auszubildende können bis zu 520 Euro statt 100 Euro hinzuverdienen. Wer ein Ehrenamt hat, soll von der Aufwandsentschädigung mehr behalten können.

Keine „Zwangsverrentung“ mehr möglich

Bisher können die Jobcenter Hartz-IV-Bezieher auffordern, mit 63 Jahren einen Rentenantrag zu stellen – was hohe Abschläge zur Folge hat. Wenn Betroffene sich deshalb weigerten, konnten die Jobcenter den Antrag stellen. Diese „Zwangsverrentung“ soll – zunächst befristet bis Ende 2026 – nicht mehr möglich sein.

Bagatellgrenze von 50 Euro für Rückforderungen

Es wird eine Bagatellgrenze von 50 Euro für Rückforderungen der Jobcenter eingeführt. Die Abmeldung beim Jobcenter für Abwesenheiten vom Wohnort soll unkomplizierter werden. Vereinfachungen gibt es auch beim Mutterschaftsgeld und für Leistungsbezieher, die eine Reha machen.