Bürgergeld-Einigung: Leistungskürzungen ähnlich wie bei Hartz IV
Die Union hat sich gegen die Ampel-Koalition in der Frage der Sanktionen beim Bürgergeld durchgesetzt.

Im Streit von Ampelkoalition und Union um das Bürgergeld gibt es eine Einigung. Danach sollen Langzeitarbeitslose, die erstmals Bürgergeld erhalten, vom ersten Tag an mit Leistungskürzungen rechnen müssen, wenn sie beispielsweise angebotene Arbeit nicht annehmen. Sollte diese Einigung am Mittwoch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat passieren, wovon auszugehen ist, wird die Länderkammer am Freitag dem Bürgergeld-Gesetz zustimmen. Dann kann das Hartz-IV-Nachfolgesystem wie geplant am 1. Januar mit höheren Geldzahlungen starten.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte ursprünglich geplant, dass Empfangsberechtigte von Bürgergeld in der sechsmonatigen „Vertrauenszeit“ nur eingeschränkt Leistungskürzungen hinnehmen müssen, wenn sie mehrfach einen Termin beim Jobcenter verpassen. Erst nach sechs Monaten müssten sie mit zusätzlichen und auch deutlich höheren Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen rechnen. Die Union hatte das aber abgelehnt und Sanktionen vom ersten Tag an gefordert.
Damit hatten CDU/CSU Erfolg, die Karenzzeit fällt weg. Es werden Leistungsminderungen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war.
„Schonvermögen“ für Bürgergeld-Beziehe wird reduziert
Die Union hatte außerdem verlangt, dass das sogenannte „Schonvermögen“ verringert wird. Für zwei Jahre hätte ein Single beim Bürgergeld-Bezug 60.000 Euro behalten dürfen, und es nicht für seinen Lebensunterhalt ausgeben müssen. Für jedes weitere Familienmitglied sollten 30.000 Euro dazukommen. Auch hier gibt es eine Einigung: Die Beträge sinken auf 40.000 beziehungsweise 15.000 Euro.
Die Zeit, in der nicht geprüft wird, wie teuer die Wohnung eines Bürgergeldbeziehers ist, wird von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Der Staat soll keine unangemessen hohen Mieten übernehmen müssen.
Weil die Ampelkoalition zunächst nicht eingelenkt hatte, stimmten die Bundesländer, in denen CDU oder CSU an der Regierung beteiligt sind, am Montag vergangener Woche nicht für das Gesetz, es fiel im Bundesrat durch.

FDP hatte Druck für einen Kompromiss bei Bürgergeld gemacht
Eine Woche später hatte die FDP koalitionsintern Kompromissbereitschaft von SPD und Grünen verlangt. FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer: „Es ist der öffentliche Eindruck entstanden, dass die notwendige Eigeninitiative zu wenig berücksichtigt wird. Eine Mitwirkung von Bürgergeldempfängern, etwa indem diese selbst Bemühungen anstellen, in Arbeit zu kommen, ist zumutbar.“ SPD und Grüne müssten zur Kenntnis nehmen, dass man im Bundesrat gegen die Union kein halbjährliches Aussetzen der Sanktionen beschließen könne. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai formulierte es ähnlich.
Die FDP schlug im Gegenzug vor, dass Bürgergeldempfänger bei einem Zuverdienst mehr davon behalten dürfen. Im Gesetzentwurf sollten Zuverdienste von 520 bis 1000 Euro unangetastet bleiben.
Wenn das Bürgergeld am 1. Januar Hartz IV ersetzen sollte, wird unter anderem die Geldleistung erhöht, was die Union nicht infrage gestellt hatte.