Umstrittener Facebook-Kommentar
Boris Palmer droht Impfgegnerin mit Beugehaft – und wehrt sich SO gegen „Faschismus“-Vorwürfe
Der streitbare Grünen-Politiker zeigt klare Kante – und wird dafür heftig attackiert.

Für seine streitbaren Aussagen ist der Tübinger Oberbürgermeister berüchtigt. Mit großen Teilen seiner grünen Partei hat er sich so heftig überworfen, dass inzwischen ein Parteiausschlussverfahren gegen Palmer läuft. Er kokettiere mit Rassismus, wird ihm vorgeworfen. In Sachen Corona hatte Boris Palmer auch schon mehrfach seine Meinung geändert und sich zu umstrittenen Aussagen hinreißen lassen. Zuletzt hatte er im Sommer erklärt, er wolle seine eigenen Kinder nicht impfen lassen. In seiner Stadt hatte der Politiker frühzeitig in der Pandemie erreicht, dass Corona-Teststellen verfügbar waren. Mit negativen Tests konnten Bürger selbst während des ersten Lockdowns Gasthäuser besuchen.
Auch in Sachen Impfungen legt sich Palmer klar fest: Er spricht sich für eine Impfpflicht aus und legt sich mit Impfgegnern an. Auf Facebook hatte eine Frau dem Politiker eine „totalitäre Gesinnung“ vorgeworfen und betont, sie werde sich nicht impfen lassen. Palmer antwortete der Impfgegnerin: Für Leute wie Sie muss die #Impfpflicht her. Gerne bis zur Beugehaft.“
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Palmer: Impfpflicht kommt sowieso, Gerichte müssen sie durchsetzen
Von AfD-Fans und anderen Impfgegnern wurde der Schlagabtausch aufgegriffen, um Palmer Faschismus und Lobbyismus für die Pharmaindustrie vorzuwerfen. In mehreren Facebook-Posts greift der Grünen-Politiker die Vorwürfe auf. Am Mittwoch erläutert Palmer schließlich in einem längeren Text seine Position. Es sei ohnehin klar, dass die Impfpflicht kommen werde. „Ich fordere nur, sie so schnell zu aktivieren, dass sie uns in der fünften Welle vor einem drohenden Desaster in den Krankenhäusern schützt.“
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So wie Verstöße gegen die Masernimpfpflicht mit einem Ausschluss von Kita und Schule geahndet werden, könnten Corona-Impfverweigerer von Arbeitsplatz und Rentenkasse ausgeschlossen werden. „Dass wiederholte und andauernde Verstöße von Gerichten mit Beugehaft beantwortet werden können, ist Bestandteil unserer Rechtsordnung.“ Das habe er weder angedroht noch gefordert, entscheiden müsse das ein Gericht. „Ich bin sicher, wer kurz nachdenkt, erkennt den Unterschied zu NS-Justiz und Faschismus.“