Böser Verdacht von Forschern: Große Mehrheit der Diesel-Fahrzeuge hat eine verbotene Abschalteinrichtung eingebaut!
150 Modelle wiesen in Tests einen deutlich zu hohen Abgasausstoß auf.

Der Dieselgate-Skandal ist wohl längst noch nicht ausgestanden: Denn offenbar stößt die große Mehrheit der Diesel-Fahrzeuge in Europa noch immer zu viele Schadstoffe aus! Bei der Auswertung von Abgasmessungen von Autos mit Dieselmotoren der Klassen Euro 5 und Euro 6 haben Forscher stark erhöhte Stickoxidwerte festgestellt. Wahrscheinlich hätten nahezu alle namhaften Hersteller Abschalteinrichtungen eingebaut, um diese Abgaswerte zu beschönigen, heißt es in der Untersuchung des unabhängigen Forschungslabors ICCT, das 2015 bereits den ersten Dieselskandal bei Volkswagen aufgedeckt hatte.
Forscher messen „verdächtig hohe Emissionen“ bei Euro-5-Diesel und Euro-6-Diesel
Laut Untersuchung hatten gut 85 Prozent der Euro-5- und 77 Prozent der Euro-6-Diesel „verdächtig hohe Emissionen“, wie die Forscher am Donnerstag berichteten. In 40 Prozent der Fälle hätten sich sogar „extreme“ Werte für gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) ergeben.
Insgesamt hält die ICCT-Studie in 150 Diesel-Modellen eine eingebaute Abschalteinrichtung für „sehr wahrscheinlich“. Die Deutsche Umwelthilfe verlangte vom Kraftfahrt-Bundesamt, sämtliche Dieselautos der Abgasnormen 5 und 6 in Deutschland mit den geltenden Bestimmungen in Einklang zu bringen und alle unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen zu lassen. Es gehe um mehr als acht Millionen Fahrzeuge.
Gericht erleichtert Schadenersatzforderungen von Diesel-Besitzern
Die Studie könnte weitreichende Folgen für Hersteller und Behörden haben. Denn gerade erst am Dienstag hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Besitzer von Dieselautos mit Abschalttechnik künftig leichter Schadenersatz verlangen können als bisher. Die Autobauer könnten künftig auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten – was sich leichter nachweisen lässt als eine bewusste und gewollte Täuschung, die bisher Voraussetzung für Schadenersatz-Zahlungen ist.
Die Richter in Deutschland müssen diese EuGH-Vorgaben nun umsetzen. Der Deutsche Richterbund rechnet mit einer gewaltigen Klagewelle, die die Belastungsgrenze der Gericht weit übersteigen könnte. Um das zu verhindern, müsse die Bundesregierung einschreiten und das Zivilprozessrecht durch flexiblere Vorschriften an die neue Realität dieser Massenklagen anpassen, mit denen spezialisierte Anwaltskanzleien die Gerichte überhäufen“, forderte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Auf Dieselfälle spezialisierte Anwaltskanzleien werben bereits offensiv um neue Mandate, so dass die Fallzahlen vieler Gerichte weiter deutlich steigen dürften.“