Bewährung versiebt, aber oft kein Knast für Wiederholungstäter
Niedersachsens Justizministerin will eine Strafrechtsänderung, die „Kettenbewährung“ verhindert

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) will in der Runde ihrer Amtskollegen aus Bund und Ländern eine Strafrechtsänderung durchsetzen, um „Kettenbewährungen“ zu verhindern. Immer wieder geschehe es, dass Kleinkriminelle während ihrer Bewährungszeit erneut straffällig werden und dann dennoch wieder nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden.
Laut Havlizas Ministerium war das Thema bereits vor zwei Jahren auf dem Tisch, das SPD-geführte Bundesministerium habe aber nicht reagiert.

In der Debatte geht es auch um Zahlen. Nach einer Untersuchung des Bundesjustizministeriums fassten 2019 bei 0,74 aller knapp 80.000 Bewährungsentscheidungen die Angeklagten die dritte bedingte Haftstrafe ab, fast zehn Prozent die zweite, berichtete die Hannoversche Allgemeine.
Niedersachsen argumentiert, mit diesen Zahlen rechne der Bund das Problem schön, weil er die Zweit- oder Dritt-Bewährung ins Verhältnis zu allen Bewährungsentscheidungen setze.
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Bei einer älteren Untersuchung für 2010 bis 2013 seien dagegen nur die Urteile nach einem Bewährungsbruch als Rechenbasis angesetzt worden. Dabei kam heraus, dass bei mehr als der Hälfte der erneuten Verurteilungen die Strafen wieder zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Havliza begründete ihren Vorstoß auch mit Fürsorge für die Täter: Wer immer wieder während der Bewährungsfristen straffällig werde, müsse damit rechnen, dass am Ende ein Richter Härte zeigt und mehrere bedingte Haftstrafen zu einer sehr langen Zeit im Gefängnis zusammenzieht.