Eine Pflegekraft zieht eine Impfdosis auf.
Eine Pflegekraft zieht eine Impfdosis auf. Foto: AP/Andree Kehn

Die EU-Kommission will laut einem Zeitungsbericht Verträge mit den Impfstoff-Herstellern Astrazeneca und Johnson & Johnson nicht verlängern. Die italienische Zeitung La Stampa berichtet, stattdessen wolle sich Brüssel auf die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna konzentrieren. Diese mRNA-basierten Impfstoffe gelten als weniger problematisch, was seltene, aber gefährliche Nebenwirkungen angeht.

Die Vektor-Impfstoffe von Astrazeneca und Johnson & Johnson werden nach mehreren tödlichen Thrombose-Fällen nur noch eingeschränkt eingesetzt. Johnson & Johnson hatte angekündigt, Lieferungen an die EU zu pausieren. Astrazeneca wird in Deutschland nur in Ausnahmefällen an Personen unter 60 Jahren eingesetzt. Als erstes Land in Europa stellt Dänemark die Corona-Impfungen mit dem Präparat von Astrazeneca dauerhaft ein. Die Entscheidung sei wegen der Hinweise auf "seltene", aber "gravierende" Nebenwirkungen des Vakzins getroffen worden, erklärte der Chef der dänischen Gesundheitsbehörde, Sören Broström, am Mittwoch. Die Impfkampagne werde deshalb für alle Altersgruppen "ohne diesen Impfstoff fortgesetzt".

Die Entscheidung betreffe auch den russischen Impfstoff Sputnik V, berichtet La Stampa weiter. Dieser gehört ebenso zu den Vektor-Impfstoffen. Nicht berücksichtigt in der Entscheidung sind weitere, bislang noch nicht zugelassene Impfstoffe. Dazu gehört das mRNA-Vakzin von Curevac. Das Tübinger Unternehmen hofft nach Startschwierigkeiten auf eine Zulassung im Frühsommer und will zusammen mit dem Pharma-Riesen Bayer bis zu 300 Millionen Impfdosen produzieren, im kommenden Jahr bis zu eine Milliarde.

Gesundheitsminister beschließen für Astrazeneca-Geimpfte Wechsel zu anderem Vakzin

Wer mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft wurde und jünger als 60 ist, bekommt bei der Zweitimpfung ein anderes Präparat verabreicht. Infrage kommen dafür die mRNA-Impfstoffe von Biontech oder Moderna, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Bereits vereinbarte Termine zur Zweitimpfung könnten übergangsweise auch ab der neunten Woche nach der Erstimpfung stattfinden.

Hintergrund ist die vorangegangene Entscheidung der GMK, wegen einer Reihe von Hirnvenenthrombose-Fällen bei Jüngeren Astrazenaca nur noch an Menschen über 60 zu verimpfen. Nach dem jetzigen Beschluss der GMK bleibt aber auch die Zweitimpfung mit dem britisch-schwedischen Vakzin in Einzelfällen möglich. Voraussetzung ist, dass dies nach ärztlichem Ermessen und individueller Risikoanalyse erfolgt.

Die Gesundheitsminister folgen mit der Entscheidung zum Wechsel auf ein alternatives Präparat für die Zweitimpfung einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). Die GMK hatte dazu bereits in der vergangenen Woche beraten, eine Entscheidung zur Zweitimpfung aber zunächst vertagt.

jp/cne