Anweisung zur Lauschaktion

Bayerisches Landeskriminalamt hörte Telefone der Letzten Generation ab

Gegen Mitglieder der Letzten Generation wird in Bayern wegen des Verdachts auf Bildung einer „kriminellen Vereinigung“ ermittelt.

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Aktivisten der Letzten Generation während einer Straßenblockade.
Aktivisten der Letzten Generation während einer Straßenblockade.Paul Zinken/dpa

Bayerische Ermittlungsbehörden haben laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung monatelang zahlreiche Telefongespräche von Klimaaktivistinnen und -aktivisten mit Journalistinnen und Journalisten abgehört. Betroffen sei die Gruppe Letzte Generation, berichtete die Zeitung unter Berufung auf interne Unterlagen. Die Anweisung für die Lauschaktionen kam demnach von der Generalstaatsanwaltschaft München.

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Gegen Mitglieder der Letzten Generation wird in Bayern wegen des Verdachts auf Bildung einer „kriminellen Vereinigung“ ermittelt. Von den Überwachungen betroffen war demnach ein Festnetzanschluss mit Berliner Vorwahl, den die Letzte Generation als ihr offizielles Pressetelefon ausgibt.

Anschluss der Letzten Generation seit Oktober 2022 abgehört

Wann immer dort Journalistinnen und Journalisten angerufen hätten, seien die Gespräche seit Oktober 2022 unbemerkt vom bayerischen Landeskriminalamt mitgehört worden. „Auf dem Anschluss gehen fast ausschließlich Anfragen von Medienvertretern, Studenten und Schülern ein, die um eine Presseauskunft oder ein Interview bitten“, zitierte die SZ aus einem polizeilichen Vermerk zu den Ergebnissen der ersten zwei Monate der Lauschaktion für die Generalstaatsanwaltschaft. Danach wurde die Überwachung demnach fortgeführt.

Zudem überwachten die Behörden nach SZ-Recherchen aber auch weitere Telefone, darunter die Mobiltelefone einiger führender Personen der Letzten Generation. Namentlich genannt wurde deren Sprecherin Carla Hinrichs. So heiße es in einem Ermittlungsvermerk zum 7. November 2022, an diesem Tag habe Hinrichs „mehrere aktuelle Anfragen des Spiegel“ gehabt.

Die Abhörmaßnahmen beruhten demnach auf Beschlüssen des Amtsgerichts München. Weiter heißt es, zwar sei das Abhören von Gesprächen mit Journalistinnen und Journalisten nicht grundsätzlich verboten, es gebe dafür aber hohe rechtliche Hürden.

Die Ermittlungsbehörden müssten stets genau zwischen Pressefreiheit und dem Strafverfolgungsinteresse abwägen. Ob dies hier geschehen ist, sei zweifelhaft, hieß es. So werde in den Beschlüssen des Amtsgerichts München die Problematik der Pressefreiheit mit keinem Wort erwähnt.