Urteil in letzter Instanz
Banken dürfen Arme nicht abzocken
Bundesgerichtshof verurteilt Deutsche Bank dazu, Basiskonten billiger anzubieten

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die Deutsche Bank verpflichtet, ihre sogenannten Basiskonten billiger anzubieten. Die Kosten dieser Girokonten, die es seit 2016 gibt, dürften nicht ausschließlich auf die Kontoinhaber abgewälzt werden. Dieses Urteil, das keine Höchstpreise festlegt und auch für bereits bestehende Verträge gilt, dürfte auch Auswirkungen auf andere Banken haben.
Basiskonten wurden eingeführt, damit beispielsweise auch Obdachlose, Sozialhilfeempfänger oder Flüchtlinge ein Girokonto haben können - die Banken müssen sie einrichten. Ihre Preise müssten „angemessen“ sein, hatte der Gesetzgeber formuliert.
Die Stiftung Warentest aber stellte fest, dass 2019 nur zwei von 124 betrachteten Instituten kostenlose Basiskonten anboten. Bei den teuersten Banken fielen bis zu 200 Euro im Jahr an. Die Deutsche Bank verlangte neben einer Grundgebühr von 8,99 Euro im Monat jeweils weitere 1,50 Euro, wenn ein Kunde Hilfestellung bei einer Überweisung brauchte.
Dagegen klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, die Bank unterlagvor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Frankfurt / M. und jetzt auch in letzter Instanz beim Bundesgerichtshof. Sie hatte bei den verschiedenen Verhandlungen immer vorgerechnet, dass die Kontogebühr ziemlich genau den Kosten entspreche, die dafür anfallen.
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Nach Darstellung der Bank sind die Formalitäten bei der Kontoeröffnung und der Umgang mit der Kundengruppe besonders aufwändig. Außerdem gebe es höhere Risiken von Geldwäsche oder Terrorfinanzierung.
Die Gerichte der Vorinstanzen hatten der Bank dagegen bescheinigt, dass Menschen mit wenig Geld auch wenige Kontobewegungen hätten und entsprechend weniger Arbeit machen. Junge Kunden, die im Umgang mit Online-Banking firm seien, verursachten erst recht kaum Aufwand.