Der Ostseestrand in Binz auf der Insel Rügen ist menschenleer. Die Landesregierung hat Osterausflüge über die nähere Umgebung hinaus in Mecklenburg-Vorpommern verboten.
Der Ostseestrand in Binz auf der Insel Rügen ist menschenleer. Die Landesregierung hat Osterausflüge über die nähere Umgebung hinaus in Mecklenburg-Vorpommern verboten. Foto: dpa

In den Bundesländern beginnen nach und nach die Osterferien – doch statt Koffer zu packen, gelten für die Menschen diesmal weitgehende Reisebeschränkungen. Damit das Coronavirus sich langsamer verbreitet, sollen sie auch auf Tagesausflüge zu weiter entfernten Touristen-Zielen verzichten. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten am Mittwoch dazu aufgefordert, auch zu Ostern private Reisen generell zu unterlassen. Dies gelte auch für „überregionale tagestouristische Ausflüge“.

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Es geht darum, auch Ausflüge mit oder zu Bekannten und Verwandten zu vermeiden, wenn man ohne Übernachtung am selben Tag zurückkommt, wie der Regierungssprecher sagte. „Überregional“ beziehe sich auf touristische Ziele, die an Feiertagen generell gerne aufgesucht werden, aber durchaus weiter vom Wohnort entfernt liegen. So solle vermieden werden, dass sich Gruppen großflächig mischen, die bisher isoliert waren. „Letztlich sollen alle Reisen, egal ob von langer oder kurzer Dauer, vermieden werden.“ Möglich bleibe aber, an wohnortnahen Zielen spazieren zu gehen oder Sport zu machen – wenn man sich an generelle Regeln hält, etwa 1,5 Meter Abstand zu anderen.

Ein Schild mit der Aufschrift "Für touristische Verkehre im Land gesperrt!" steht in Wolgast vor der Insel Usedom.
Ein Schild mit der Aufschrift "Für touristische Verkehre im Land gesperrt!" steht in Wolgast vor der Insel Usedom. Foto: dpa

Ferienwohnungen oder Hotels zu buchen, geht vorerst nicht. Nach den Vorgaben von Bund und Ländern sind Übernachtungen nur in notwendigen Fällen und „ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken“ möglich. Das Auswärtige Amt warnt generell vor touristischen Reisen ins Ausland, Starts an den Flughäfen sind ohnehin bereits stark zurückgefahren worden. Fernzüge der Bahn fahren, die Nachfrage ist aber geringer.

Auch der ADAC hat mit Blick auf den Osterreiseverkehr bereits an Autofahrer appelliert, Fahrten nach Möglichkeit zu unterlassen und am besten zu Hause zu bleiben. Zu verzichtbaren Fahrten gehörten „leider auch Verwandtenbesuche“, sagte Präsident August Markl.

In Nordrhein-Westfalen blockiert eine Absperrung den Weg zu den Narzissenwiesen im Perlenbachtal. Die Parkplätze und Wanderwege sind in diesem Jahr für Besucher  gesperrt.
In Nordrhein-Westfalen blockiert eine Absperrung den Weg zu den Narzissenwiesen im Perlenbachtal. Die Parkplätze und Wanderwege sind in diesem Jahr für Besucher gesperrt. Foto: dpa

Auch an Radfahrer richtet sich ein Appell: Ausgedehntes Rennradtraining und lange Radtouren seien nicht angezeigt, teilte der Fahrradclub ADFC mit. Notwendige Fahrten zur Arbeit oder zum Einkaufen mit dem Rad und „die kleine Hausrunde“ seien aber erlaubt. Beliebte Ausflugsziele und Routen sollten Radler demnach eher meiden, weil es dort mit dem Mindestabstand schwierig werde. Manche Regionen sind für Touristen derzeit ohnehin tabu – etwa Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Auf Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee darf sich derzeit nur aufhalten, wer dort wohnt, mit einzelnen Ausnahmen.

In Rheinland-Pfalz und Hessen sollen Zufahrten zu Sehenswürdigkeiten und Wanderwege gesperrt werden. Auch den Rhein in Köln und Düsseldorf solle man lieber meiden, mahnte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) im WDR, sonst gebe es Probleme mit zu engem Kontakt.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) warnte vor Familientreffen, bei denen mehrere Generationen zusammen kommen. „Wenn Sie Ihre Großeltern schützen wollen, dann sorgen Sie dafür, dass die Enkel Abstand halten zu den Großeltern.“ Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) rief dazu auf, von Ausflügen, Reisen und Verwandtenbesuchen rund um Ostern abzusehen.

Bund und Länder hatten am Mittwoch beschlossen, die generellen Beschränkungen des öffentlichen Lebens, zu denen auch Ladenschließungen zählen, vorerst bis 19. April in Kraft zu belassen. Je nach Bundesland drohen für Verstöße teils saftige Bußgelder.