Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bayerns Landeschef Markus Söder (CSU) bei der Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten. 
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bayerns Landeschef Markus Söder (CSU) bei der Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten.  Foto: Steffen Kugler/Bundesregierung/dpa

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wollte in der ersten Videokonferenz mit den Ländern seit Juni die Ministerpräsidenten auf mehr Einigkeit einschwören und angesichts hoher Infektionszahlen zahlreiche Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verlängern und teilweise auch verschärfen. Doch der Versuch wurde zu einem zähen Ringen. Mit Stunden Verspätung endete die Schaltkonferenz – und das sind die wichtigsten Ergebnisse des Treffens:

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Hamburgs Erster Bürgermeister Tschentscher (SPD) bei der Pressekonferenz
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Hamburgs Erster Bürgermeister Tschentscher (SPD) bei der Pressekonferenz Foto: MICHELE TANTUSSI/POOL /AFP

Großveranstaltungen: Das Verbot von Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, wird bis zum 31. Dezember verlängert. Dies gilt etwa für Volksfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte und Festivals. Regionale Ausnahmen seien denkbar, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, wenn es das Infektionsgeschehen zulasse. Die Fußball-Bundesliga wird bis mindestens Ende Oktober vor weitgehend leeren Zuschauerrängen spielen müssen. Aber eine Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober einen Vorschlag für den Umgang mit Fans bei bundesweiten Sportveranstaltungen erarbeiten.

Ein Reisender lässt am Flughafen einen Corona-Test machen. Ab Mitte September sollen die Tests für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten nicht mehr kostenlos sein.
Ein Reisender lässt am Flughafen einen Corona-Test machen. Ab Mitte September sollen die Tests für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten nicht mehr kostenlos sein. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Reiserückkehrer: Die Möglichkeit, sich als Reiserückkehrer aus Nicht-Risiko-Gebieten kostenlos testen zu lassen, endet zum Ende der Sommerferien am 15. September, in Bayern erst am 1. Oktober. Ausdrücklich rufen Bund und Länder dazu auf, auf Reisen in Risikogebiete zu verzichten. Rückkehrer sollen die Pflicht zur Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr aufheben können. Diese Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober 2020 gelten. Wer eine vermeidbare Reise in Risikogebiete antritt, bekommt keinen Ausgleich für den Verdienstausfall.

Bahn-Mitarbeiter und Beamte der Bundespolizei kontrollieren die Einhaltung der Maskenpflicht in einer Bahn in Berlin.
Bahn-Mitarbeiter und Beamte der Bundespolizei kontrollieren die Einhaltung der Maskenpflicht in einer Bahn in Berlin. Foto: Annette Riedl/dpa

Bußgelder: Verstöße gegen die Maskenpflicht sollen künftig mit mindestens 50 Euro Bußgeld geahndet werden – mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt. In Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz kommen Maskenverweigerer aktuell noch günstiger davon, hier müsste dann das Bußgeld nach oben angepasst werden. Andere Länder dagegen verlangen höhere Summen, in Bayern werden bei Verstößen 250 Euro fällig.

Kinderkrankentagegeld: Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld werden fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.

Schulbetrieb: Um eine „breite Akzeptanz der Hygienevorschriften im Schulbetrieb“ zu erreichen, hatte Merkel in der Beschlussvorlage für einheitliche Maßnahmen insbesondere in Hinblick auf die Maskenpflicht gedrängt. Doch damit konnte sie sich bei den Ländern nicht durchsetzen. Zunächst wird es keine bundesweite Linie bei der Maskenpflicht für Schüler und Lehrer geben. Die Hygienevorschriften im Schulbetrieb sollen aber künftig nach einheitlichen Maßstäben erfolgen, sagte die Kanzlerin. Immerhin: Zur Digitalisierung der Schulen wird der Bund die Länder unter anderem mit einem Sofortausstattungsprogramm mit einem Volumen von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen.

Familienfeste, Weihnachtsmärkte und Karneval: Zu privaten Feiern trafen Bund und Länder keine Entscheidung über Obergrenzen für Teilnehmerzahlen. Das Thema Weihnachtsmärkte und Karneval wurde verschoben. Sachsen drängte auf die Zulassung von Weihnachtsmärkten. Wohl wegen der Befürchtung, der berühmte Dresdner Weihnachtsmarkt müsse abgesagt werden.