Blumen und Kerzen in der Nähe des Tatorts
Blumen und Kerzen in der Nähe des Tatorts Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll Berichten zufolge einen Hinweis zu dem Attentäter von Dresden nicht an die zuständigen Behörden weitergeleitet weitergeleitet haben.

Nach Recherchen des Rechercheverbunds aus WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hatte ein ausländischer Geheimdienst gewarnt, dass der Mann womöglich in die Planung eines Terroranschlags verwickelt sei. Der BND habe diese Information aber nicht an den Verfassungsschutz oder die sächsischen Landesbehörden weitergegeben.

Hinweis soll nicht bearbeitet worden sein

Der BND soll den Warnhinweis demnach bereits im August 2019 erhalten haben. Dem Rechercheverbund zufolge wollte er mit dem Hinweisgeber klären, ob es sich möglicherweise um ein Missverständnis handelte - bekam aber keine Antwort. Anschließend blieb der Hinweis den Berichten nach liegen.

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Zum Zeitpunkt des Hinweises war der radikale Islamist allerdings ohnehin von der Polizei als Gefährder und in der höchsten Risiko-Kategorie eingestuft gewesen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. Sein Fall wurde mehrfach in gemeinsamen Besprechungen von Vertretern der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern erörtert.

Ein Toter, ein Schwerverletzter

Als Gefährder bezeichnen die Sicherheitsbehörden Menschen, denen sie schwerste politisch motivierte Straftaten bis hin zum Terroranschlag zutrauen.

Am 4. Oktober waren in Dresden zwei Männer Opfer einer Messerattacke geworden. Ein 55-Jähriger aus Krefeld starb, ein 53-jähriger Mann aus Köln überlebte schwer verletzt. Unter Tatverdacht steht ein junger Syrer. Die Ermittler vermuten ein islamistisches Motiv. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen übernommen.