Hartz IV
Arbeitsagentur verliert Millionen durch Rückforderungen
Wenn das Jobcenter versehentlich zu viel zahlt, fordert es das Geld zurück – auch Bagatellbeträge. Interne Zahlen zeigen: Die Behörde verliert dabei Geld.

Sozial ist, was Arbeit schafft, hieß es vor einigen Jahren von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Es gibt aber auch Fälle, die geeignet sind, Zweifel an diesem Grundsatz zu wecken. Auf einen davon hat die Linksfraktion im Bundestag hingewiesen.
Auf ihre Anfrage hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) Daten dazu erhoben, welchen Aufwand sie betreiben muss, um Kleinbeträge zurückzufordern, die sie irrtümlich zu viel ausgezahlt hat. Es geht dabei um Forderungen von weniger als 50 Euro, meist an Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Die Abweichungen können beispielsweise entstehen, wenn eine Beihilfe versehentlich zweimal ausgezahlt wurde. Für die auf solche Weise irrtümlich Beschenkten geht es um viel Geld, für die Bundesagentur auch, aber auf andere Weise.
Wie der BA-Vorstandsvorsitzende Detlef Scheele mitteilte, entstanden seiner Behörde im Jahr 2019 Verwaltungskosten von 56 Millionen Euro, um die zu viel gezahlten Almosen wieder einzufordern. Das ist eine kleine Summe, wenn man sie ins Verhältnis setzt zu den Gesamtausgaben des Bundes für die Verwaltung des ALG II: rund fünfeinhalb Milliarden Euro. Es ist aber eine große Summe, wenn man sie ins Verhältnis setzt zu den Forderungen, um die es geht: 21 Millionen Euro waren es 2019 laut Scheeles Auskunft. Es geht um etwas mehr als eine Million Bescheide, im Durchschnitt werden weniger als 20 Euro zu viel ausgezahlt. Sie zurückzufordern, ist also ein massives Verlustgeschäft für die Arbeitsagentur – oder eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, je nach Lesart.
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Absurd sei dieses Missverhältnis, sagte die Linke-Haushaltspolitikerin Gesine Lötzsch der Berliner Zeitung. Ihre Fraktion habe schon im vorigen Jahr eine Änderung in der Verwaltungspraxis verlangt – Union und SPD hätten den Antrag aber abgelehnt.
Die Pressestelle der Arbeitsagentur verwies auf Anfrage der Berliner Zeitung darauf, dass sie sich schon mehrfach für eine gesetzlich definierte Bagatellgrenze ausgesprochen habe, bis zu der sie keine Rückforderungen stellen müsse. Dieser Hinweis sei auch Teil ihrer Empfehlungen für Änderungen am Sozialgesetzbuch II gewesen. Weitere Nachfragen möge man darum an das Arbeitsministerium richten.
Die Pressestelle des Ministeriums teilte mit, die Bundesregierung werde eine Vereinfachung prüfen. „Dazu gehört auch die Einführung einer Bagatellgrenze für Rückforderungen, die sowohl der Verwaltungspraktikabilität in den Jobcentern Rechnung trägt, als auch die Wirtschaftlichkeit im Blick behält.“