Antrag auf 200 Euro Energiepreispauschale: So kommen Studierende und Fachschüler an den Zuschuss!
Seit einem halben Jahr warten 3,5 Millionen Berechtigte darauf, wann die Sonderzahlung endlich kommt.

Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete 200 Euro Energiepreispauschale beantragen können. Alle Bundesländer hätten sich auf den einheitlichen Start dafür geeinigt, teilte die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt mit. Das Bundesland hat die digitale Plattform erarbeitet, die von bundesweit rund 3,5 Millionen Antragsberechtigten genutzt werden soll.
Die 200 Euro sind dafür gedacht, die gestiegenen Energiepreise und sonstigen Lebenshaltungskosten abzufedern. Anspruchsberechtigt sind nach Angaben des Bundes 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler.
Einzelne Bundesländer starten schon vor dem 15. März
Noch vor dem 15. März wollen einige Bundesländer das Verfahren im Echtbetrieb testen. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Betroffenen ist, ist noch unklar. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hatte zuvor angemerkt, dass die Länder nun in der Verantwortung seien, die Energiepreispauschale umzusetzen. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, und ich wünsche mir, dass die Länder jetzt auch die Verantwortung übernehmen, die Hausaufgaben zügig umzusetzen“, sagte die FDP-Politikerin.
Zwischen dem Beschluss der Hilfen und der Möglichkeit, sie zu beantragen, ist ein halbes Jahr vergangen. Für die Jungen Liberalen ein Desaster: „Junge Menschen in diesem Land haben mehr verdient als solch ein unwürdiges Schauspiel“, sagte die Vorsitzende Franziska Brandmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Verantwortungsgerangel und Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern im Bildungswesen gingen zulasten derer, die am meisten Unterstützung benötigten.
Das Verfahren zur Auszahlung wird dadurch erschwert, dass es – anders als etwa bei Rentenbeziehenden – keine Stelle in Deutschland gibt, die Daten über sämtliche Studierenden sowie Fachschülerinnen und -schüler hat.
Studierende brauchen BundID-Konto
Die Studierenden und Fachschüler benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Mit dem Start des Verfahrens sollen sie von ihrer Ausbildungsstätte automatisch Zugangsdaten zur Antragsplattform www.einmalzahlung200.de erhalten. Dort hinterlegen sie ihre Kontoverbindung. Die Plattform soll auch für andere künftige Zahlungen des Bundes an die Bürger verwendet werden können.