Marcus Pretzell (r.) vor dem ominösen Kongress in Düsseldorf, der die AfD jetzt teuer kommt. Er strahlte mit der damaligen AfD-Chefin Frauke Petry (die er später heiratete) und den FPÖ-Politikern Harald Vilimsky (l.) und Heinz-Christian Strache um die Wette. Bis auf Vilimsky sind heute alle politisch bedeutungslos.
Marcus Pretzell (r.) vor dem ominösen Kongress in Düsseldorf, der die AfD jetzt teuer kommt. Er strahlte mit der damaligen AfD-Chefin Frauke Petry (die er später heiratete) und den FPÖ-Politikern Harald Vilimsky (l.) und Heinz-Christian Strache um die Wette. Bis auf Vilimsky sind heute alle politisch bedeutungslos. dpa

Die AfD hat ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin verloren und muss gut 108.000 Euro an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei hat nach Auffassung der Richter gegen das Spendenannahme-Verbot des Parteiengesetzes verstoßen.

Am 13. Februar 2016 hatte im Kongresszentrum Düsseldorf ein Kongress „Europäische Visionen – Visionen für Europa“ stattgefunden. Die Veranstaltung war ursprünglich mit der Fraktion „Europäische Konservative und Reformer“ (EKR) im EU-Parlament geplant, zu der auch Marcus Pretzell zählte, der damalige Chef des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen.

Spende aus der Schweiz – aber von wem wirklich?

Ein Gerichtssprecher: „Nach der Absage der EKR wurde die Veranstaltung unter dem Banner der AfD durchgeführt.“ Die Rechnung des Kongresszentrum  über 36.137,60 Euro zahlte in der Schweiz ansässige Goal-Aktiengesellschaft. Das ist eine PR-Agentur, über die mehrere Spenden an AfD-Politiker flossen.

Das sah der damalige  Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) als unrechtmäßig an. Die Goal AG sei nicht der wahre Spender, also habe es sich um eine unzulässige anonyme Spende gehandelt. Im November 2020 verdonnerte Schäuble die AfD deshalb zur Zahlung von  108.412,80 Euro. Das ist das Dreifache der Spende, wie vom Parteiengesetz vorgesehen.

Die AfD zog dagegen vor Gericht: Es habe sich bei dem Kongress nicht um eine Parteiveranstaltung gehandelt. Weder der Landes- noch der Bundesverband der Partei seien in Organisation und Ablauf eingebunden gewesen. Das habe Pretzell als Mitglied des Europäischen Parlaments organisiert. Die Leistung der Goal AG sei auch nicht für die Partei bestimmt gewesen.

Mit diesen Argumenten drang die Partei nicht durch. Die Übernahme der Veranstaltungskosten durch einen Dritten – also die Goal AG – sei eine geldwerte Zuwendung an die Partei.  Bei dem Kongress habe es sich um eine „der Partei zurechenbare Veranstaltung“ gehandelt, und Pretzell habe sie in seiner damaligen Funktion als Chef des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen organisiert.

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Mit dem Kongress sei für die AfD geworben worden, und die Spende habe nur fließen können, weil Pretzell als Landesvorsitzender Spenden entgegennehmen durfte.

In diesem Fall allerdings wiederum nicht, weil der Name des wahren Spenders der Partei nicht bekannt gewesen sei. Das Geld hätte also sofort an den Bundestag weitergeleitet werden müssen.

Gericht lässt Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu

Der AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter blieb in einer Stellungnahme dabei, der Kongress sei keine Parteiveranstaltung gewesen. Man prüfe, ob man in die Berufung geht.