Röntgenbilder und Befunde per App
Anleitung in vier Schritten: SO bekommen Versicherte ihre elektronische Patientenakte!
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die zügige Nutzung der elektronischen Patientenakte. Aber viele Versicherte wissen gar nicht, wie sie die überhaupt einrichten.

Sie speichert Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenlisten auf einen Blick: Schon seit Jahren wird an der elektronischen Patientenakte (ePA oder auch E-Akte) für die 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland gearbeitet, um die Zettelwirtschaft abzuschaffen. Jetzt will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die ePA bis Ende 2024 für alle verpflichtend einführen. Aber: Wie richtet man die Patientenakte ein und warum überhaupt?
Schritt 1: App downloaden
Um die ePA zu nutzen, braucht es die dafür vorgesehene App der jeweiligen Krankenkasse. Wer nicht weiß, wie diese App heißt, findet den Namen in einer Liste der Gematik, der Nationalen Agentur für digitale Medizin.
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Schritt 2: ePA bei der Krankenkasse beantragen
Um die ePA nutzen zu können, muss man sich bei seiner Krankenkasse für die Nutzung registrieren. Das Vorgehen kann sich von Kasse zu Kasse leicht unterscheiden.
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Schritt 3: Registrierung in der App
Nun ist es möglich, sich in der App zu registrieren. In aller Regel bietet die Krankenkasse dafür eine Anleitung an.

Da in der ePA sensible Gesundheitsdaten verwahrt werden, muss der Login besonders sicher ablaufen. Dafür gibt es zwei Wege: Hat man eine neue, NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN, kann man sie für die Anmeldung nutzen.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der erste Faktor ist die Gerätebindung, die App läuft also nur auf einem Gerät. Darüber hinaus sorgt ein zweiter Faktor für Sicherheit, zum Beispiel ein biometrischer Schlüssel wie FaceID auf Apple-Geräten.
Schritt 4: ePA befüllen lassen
Wer nun in die Arztpraxis geht, kann darum bitten, dass aktuelle Befunde, Arztbriefe oder Laborwerte oder auch ältere Dokumente in der ePA abgelegt werden. Übrigens: Auch Mutterpass, Impfausweis und Zahnbonusheft können dort in digitaler Form gespeichert werden.
Die ePA lässt sich aber auch von Patient oder Patientin selbst befüllen. Arztbriefe, die man nur auf Papier hat, kann man einscannen und hochladen.
Und: Man kann entscheiden, ob man bestimmten Arztpraxen, Krankenhäusern oder auch Apotheken jeweils Zugriff auf bestimmte Dokumente der ePA gewähren möchte, so die Gematik. Dabei lässt sich auch einstellen, dass die Berechtigung nach einer festgelegten Zeit abläuft.
Auch Ablehnung der Patientenakte ist möglich
Gesundheitsminister Lauterbach will mit der Einführung 2024 die schleppende Verbreitung digitaler Anwendungen für Patientinnen und Patienten somit deutlich beschleunigen. „Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten“, sagte der SPD-Politiker zum Großprojekt. Daher solle „ein Neustart“ kommen, um elektronische Patientenakten etwa mit Befunden und Angaben zu Medikamenten für alle zur Regel zu machen.
Die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, mache die Behandlungen besser, betonte Lauterbach. Vorgesehen ist ein Gesetzespaket, das in den nächsten Wochen mit genaueren Regelungen vorgelegt werden soll.
Konkret sollen bis Ende 2024 für alle gesetzlich Versicherten E-Akten eingerichtet werden – es sei denn, man lehnt das ab. „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei“, so Lauterbach. Erhebt ein Versicherter Widerspruch, werde für ihn aber definitiv keine ePA angelegt.