Mehrere Männer schwer verletzt
Angriff auf "Querdenker"-Demo: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafen für linke Aktivisten, die Demonstranten attackierten
Die beiden 1995 und 1999 geborenen Männer hatten im Mai 2020 am Rande einer "Querdenker"-Veranstaltung mehrere Männer angegriffen

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen zwei linke Aktivisten wegen gefährlicher Körperverletzung von Teilnehmern einer Querdenker-Demonstration bestätigt. Die Revisionen der beiden Angeklagten seien abgewiesen, teilte das Landgericht Stuttgart am Mittwoch mit. Die beiden 1995 und 1999 geborenen Männer hatten im Mai 2020 am Rande einer Querdenker-Demo mehrere Männer angegriffen und teils schwer verletzt.
Einer der Angegriffenen lag über Wochen im Koma
Einer der Verletzten lag mehrere Wochen im Koma, ein zweiter wurde nach Schlägen ins Gesicht auf einem Auge fast blind, ein dritter Mann erlitt eine Gehirnerschütterung. Das Landgericht Stuttgart hatte die Täter im vergangenen Oktober zu Haftstrafen von viereinhalb und fünfeinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall verurteilt.
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Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft waren die beiden Teil einer Gruppe von 20 bis 40 Maskierten, von denen die Angriffe ausgingen. Die Opfer hatten sich ihrerseits als Mitglieder des Vereins „Zentrum Automobil“ bezeichnet, der dem rechten Spektrum zugeordnet wird.