Technologisch verfehlt
Als Bundeskanzler würde Friedrich Merz das Heizungsgesetz kippen
Auch die von der Ampel-Koalition beschlossenen Cannabis-Legalisierung würde eine Regierung unter Führung der CDU zurücknehmen.

Käme die CDU mach der nächsten Bundestagswahl in die Regierungsverantwortung, würde sie umstrittene Gesetze der jetzigen Ampel-Koalition rückgängig machen. Konkret geht es dem CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz um die geplante Cannabis-Legalisierung und das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition. Er wäre mit einiger Sicherheit in einer von der CDU geführten Regierung der Bundeskanzler. Und als solcher hätte er große Pläne.
„Kein einziges neues Gesetz darf zusätzliche Bürokratie auslösen“, sagte er der „Bild am Sonntag“. „Diese Bundesregierung vergisst im Rausch der Drogenfreigabe unsere Kinder und Jugendlichen. Der vorliegende Gesetzesentwurf lässt völlig offen, wie Minderjährige geschützt werden sollen, bei denen Cannabis-Konsum besonders verheerende Auswirkungen auf die körperliche und geistige Entwicklung hat“, unterstrich der CDU-Chef.
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Friedrich Merz: Heizungsgesetz ist technologisch verfehlt
Das geplante Heizungsgesetz sei nicht nur technologisch verfehlt, sondern setze auch eine riesige neue Bürokratie in Gang, sagte Merz. Zudem sprach er sich dafür aus, abgeschaltete Atomkraftwerke wieder ans Netz zu nehmen.
Die Bundesregierung hatte Mitte August einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gebilligt, wonach Erwachsenen der Besitz und Anbau von Cannabis in begrenztem Umfang erlaubt werden soll. Unter anderem soll der private Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Volljährige legal sein und der Anbau und die Abgabe der Droge über nicht kommerzielle Vereine in begrenztem Umfang ermöglicht werden.
Das geplante Heizungsgesetz soll der Bundestag nach der parlamentarischen Sommerpause verabschieden. Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes will die Ampel-Koalition dafür sorgen, dass im Gebäudesektor die Treibhausgasemissionen sinken, damit Deutschland seine Klimaziele erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die geplante Abstimmung im Bundestag Anfang Juli per einstweiliger Anordnung gestoppt. Es folgte einem Eilantrag des Berliner CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der wegen der Eile im Gesetzgebungsverfahren seine Rechte als Abgeordneter verletzt sah.