Kontakte, Einkaufen, Freizeit, Arbeit
Alle Lockdown-Regeln auf einen Blick

Bund und Länder haben sich bei dem Corona-Krisengespräch unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel auf massive Beschränkungen des öffentlichen Lebens verständigt. Hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick, die ab kommenden Montag bis Ende November gelten:
Kontakte: Im Freien dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen.
Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
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Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter erlaubt. Auch Friseure bleiben geöffnet.
Supermärkte: Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
Schulen und Kindergärten: Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.
Reisen: Touristische Übernachtungsangebote im Inland im November werden verboten. Nur noch zwingende Dienstreisen sind gestattet.
Büros: Unternehmen werden dringend aufgefordert, ihren Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen