Neue Kartenführerscheine Pflicht
Achtung Autofahrer: Für viele Geburtsjahrgänge läuft am Dienstag die Frist für den Umtausch alter Führerscheine ab – und DIESE Strafen drohen!
Autofahrer bestimmter Geburtsjahrgänge müssen sich von ihren alten Papierführerscheinen trennen.

Bis Januar 2033 müssen in Deutschland 43 Millionen alte Führerscheine in neue EU-Kartenführerscheine umgewandelt werden – gestaffelt nach Geburtsjahr. Für die ersten Jahrgänge läuft am Dienstag die Frist ab. Und wer sich jetzt nicht beeilt mit dem Umtausch, muss Strafe zahlen!
Als erste trifft es von diesem Dienstag (19. Juli) an die Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958. Wer einen alten Papierführerschein besitzt, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, muss ihn im Pflichtumtausch gegen den Kartenführerschein abgeben. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig geschafft hat und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Neue Kartenführerscheine möglichst schnell beantragen
„Ab dem 20. Juli kann die Polizei in diesen Fällen beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit abgelaufenem Führerschein ein Verwarnungsgeld erheben“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU). Der Regelsatz betrage laut Bußgeldkatalog zehn Euro. Herrmann rät deshalb allen betroffenen Führerscheininhabern, bei ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde so schnell wie möglich einen neuen EU-Führerschein zu beantragen.
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43 Millionen Autofahrer vom Pflichtumtausch betroffen
Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einem gestaffelten Verfahren nach und nach in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Bundesweit sind das bis zum 19. Januar 2033 rund 43 Millionen Führerscheine. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Die erste Frist war wegen der Belastungen durch die Corona-Pandemie schon einmal verlängert worden – von Januar nun also bis 19. Juli.
Diese Jahrgänge haben noch etwas Zeit
Für die nächsten Geburtsjahrgänge, nämlich von 1959 bis 1964, gilt eine Frist bis 19. Januar 2023. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihre alten Führerscheine bis 19. Januar 2024 umtauschen.
Dann folgen Jahr für Jahr immer neue Geburtsjahrgänge. Die letzte geplante Frist ist der 19. Januar 2033. Dieser Termin gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren sind – sowie für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder neue Prüfungen sind nicht notwendig.